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Minderung beim Dienstvertrag

BGB, DCFR und das Koreanische Bürgerliche Gesetzbuch im Vergleich

Won Jae Hwang

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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Recht

Beschreibung

Bei einem Dienstvertrag gilt im Fall der Schlechtleistung eine Minderung der Vergütung im deutschen Recht als ausgeschlossen. Dies geht zu Lasten der Austauschgerechtigkeit. Das vertragliche Äquivalenzinteresse ist hierdurch beim Dienstvertrag nur unzureichend geschützt. Schadensersatzansprüche schließen diese Lücke nur teilweise, denn ein erlittener Schaden spiegelt das beeinträchtigte Äquivalenzinteresse des Dienstberechtigten nicht vollständig wider. Opportunistische Dienstverpflichtete erhalten somit die Möglichkeit, durch Schlechtleistung ihren Gewinn zu maximieren. Richtigerweise muss ein Dienstberechtigter im Fall einer schlecht erfüllten Dienstleistung die Vergütung nicht in vollem Umfang bezahlen. Diese Arbeit zeigt aus rechtsvergleichender Perspektive Wege auf, nach geltender Rechtslage eine Minderung der vereinbarten Vergütung zu ermöglichen.   In service contracts under German law, a reduction in remuneration due to poor performance is rendered impossible. This is detrimental to exchange justice. Thus, the contractual equivalent interest is not sufficiently protected by employment contracts. Claims for damages only partially close this gap, as any damage suffered does not fully reflect the impaired equivalent interest of the client. Opportunistic parties obligated to render services are thereby given the opportunity to maximise their profits through poor performance. It is correct though that the client must not pay in full for poor performance. From a comparative perspective, this work highlights various ways of enabling a reduction to the remuneration according to current legislation.

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Schlagwörter

Ermessensspielraum, Teilrücktritt, Bemessungsschwierigkeit, Dienstverpflichteter, Schadensersatz, Äquivalenzinteresse, actio quanti minoris, Dienstvertrag, Schlechtleistung, Dauerschuldcharakter