Doppelte Parlamentarisierung der EU: Ein Garant fur Demokratie?

Tatjana Fabricius

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Beschreibung

Im Zuge der zahlreichen "e;Verfassungen"e; der Europaischen Union kam es innerhalb der EU in den letzten Jahren zu einem institutionellen Wandel. Mit der Etablierung der EU-Verfassung sollte die Starkung des Europaischen Parlaments erreicht werden, um einen Kompetenztransfer von der nationalen auf die europaische Ebene zu ermoglichen. In Folge sollte die sukzessive "e;Entmachtung"e; der nationalen Parlamente durch die EU-Verfassungen die demokratische Legitimation der EU und ihre Institutionen in Frage stellen. Erstmalig mit dem Vertrag von Maastricht (1992) wurden die nationalen Parlamente gleichzeitig mit dem Europaischen Parlament wieder gestarkt. Explizit vor dem Hintergrund der Etablierung des Vertrages von Lissabon (2008) wird in der vorliegenden Publikation die Frage diskutiert, inwieweit die gleichzeitige Aufwertung des Europaischen Parlaments und der nationalen Parlamente kompatibel ist. Des Weiteren wirft Tatjana Fabricius die Frage auf, ob eine gleichzeitige Aufwertung der Parlamente die wesentlichen Demokratiedefizite der Europaischen Union eliminieren kann. Zur Beantwortung der Fragen wird zuerst die Geschichte der europaischen Union expliziert, um das demokratische Defizit der EU und das Misstrauen der Burger in dieser herauszustellen. Mit der Beleuchtung des Europaischen Parlaments, explizit deren Funktionen und Kompetenzen, wird die Entwicklung dieser Institution von einem "e;Alibi-Parlament"e; zum dynamischen Politikgestalter nachgezeichnet. Es ist aber evident, dass die erhohte Kompetenzerweiterung des EP keine erhohte Handlungs- und Gestaltungsfahigkeit der EU nach sich zog. Dementsprechend wurde die gleichzeitige Aufwertung der nationalen Parlamente von den "e;Vatern der Vertrage"e; fokussiert. Mit der Betrachtung der nationalen Parlamente im europaischen Integrationsprozess von der De- zur Reparlamentarisierung, wird deutlich, dass sich parallel zwei Demokratiestrategien gebildet haben. Doch explizit vor dem Hintergrund des Lissabon-Vertrages, implizit nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe zum Lissabon-Vertrag, wird trotz des dynamischen Charakters des europaischen Integrationsprozesses sukzessiv nach der Finalitat der EU gefragt. Wurde mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ein Exempel in Richtung einer erneuten Starkung der nationalen Institutionen und Staaten statuiert, in Richtung eines wiedererwachenden Nationalismus? Oder sollte der vom BVerfG praferierte Mehrebenenparlamentarismus die demokratischen Defizite der Europaischen Union und deren Institutionen ausmerzen, indem die nationalen Parlamente hinsichtlich ihrer Kompetenzen und Handlungsfahigkeit mit dem Europaischen Parlament gleichgestellt werden?

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