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Die Auslegung und Kontrolle des Wahrnehmungsvertrags

Karl Riesenhuber

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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Handels-, Wirtschaftsrecht

Beschreibung

Auslegung und Inhaltskontrolle von urheberrechtlichen Wahrnehmungsverträgen spielen in der Gerichtspraxis eine erhebliche Rolle. Darum kann es zum einen in Auseinandersetzungen zwischen Berechtigten und Verwertungsgesellschaft gehen. Zum anderen spielen Auslegung und Kontrolle des Wahrnehmungsvertrags auch für die Nutzer geschützter Werke oder Leistungsschutzrechte eine Rolle, da sie Klarheit brauchen, ob sie die benötigten Rechte von der Verwertungsgesellschaft oder Berechtigten selbst erwerben müssen.

Der Autor untersucht die Auslegungsregeln des Urheberrechts und des Vertragsrechts sowie die Kontrolltatbestände des Urheberrechtsgesetzes, des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes, des Bürgerlichen Gesetzbuchs (AGB-Kontrolle), des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie des EG-Kartellrechts. Informiert durch eine anwaltliche Praxis einerseits und auf der Grundlage seiner wissenschaftlichen Arbeiten auf dem Gebiet des deutschen und Europäischen Vertrags-, Wirtschafts- und Urheberrechts andererseits entwirft der Autor ein System, in dem die verschiedenen Tatbestände der Auslegung und Kontrolle sich zu einem geordneten Ganzen zusammenfügen. Im Vordergrund der Arbeit steht die Dogmatik des geltenden Rechts. Darüber hinaus erörtert der Verfasser auch rechtspolitische Fragen im Hinblick auf das nationale Recht und das Gemeinschaftsrecht. Sie sind jetzt von großer Aktualität, da die Kommission der Europäischen Gemeinschaft mit ihrer Mitteilung zur "Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten im Binnenmarkt" vom 16. April 2004 die Schaffung eines Europäischen Wahrnehmungsrechts angekündigt hat.

Schriften zum Europäischen und Internationalen Privat-, Bank- und Wirtschaftsrecht - EIW

Europäisierung und Internationalisierung fordern die Rechtswissenschaft in besonderem Maße heraus. Die Einteilung in Fachgebiete und das Verhältnis zu anderen Sozialwissenschaften bedürfen der kritischen Neubewertung angesichts vielfacher Wechselwirkungen. Querbezüge zwischen wirtschaftsrechtlicher Regulierung und privatautonomer Gestaltung zeigen diese Entwicklung in aller Deutlichkeit. Eine sich über Deutschland hinaus öffnende Rechtswissenschaft muß sich solchen Herausforderungen stellen. Dafür steht exemplarisch das Recht der Finanzdienstleistungen als Querschnittsmaterie von Privatrecht und (öffentlichem) Wirtschaftsrecht. Dem will die vorliegende Reihe inhaltlich und methodisch Rechnung tragen. Neben dem Bank- Kapitalmarkt- und Finanzrecht als Schwerpunkt zeigen Gesellschaftsrecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Immaterialgüterrecht, Insolvenzrecht und auch Arbeitsrecht ähnliche Überlagerungen. Die intensive, international orientierte Bearbeitung der Überschneidungen von klassischem Privatrecht, insbesondere Vertragsrecht, und Wirtschaftsrecht verspricht reichen Ertrag, gerade auch auf europäischer Ebene unter dem zusammenfassenden Aspekt des Unternehmensrechts.

In der Reihe soll die herausragende Monographie ebenso ihren Platz finden wie der Tagungsband, Werke auf Deutsch ebenso wie gelegentlich auf Englisch. Ökonomisch ausgerichtete Arbeiten sollen neben die juristischen treten, die den Schwerpunkt bilden. In der Reihe sollen Werke zu Europäisierung und Internationalisierung zusammen kommen, die das Wirtschaftsrecht und das wirtschaftlich gedachte Privatrecht in hervorragender Weise befördern.

Rezensionen

<br><em>Robert Dittrich in: Rundfunkrecht 2006</em></p>
<p>"Im Einzelnen besteht die glänzend geschriebene, in ausgesprochen pädagogischer Manier von Problem zu Problem fortschreitende und klar und überzeugend argumentierende Arbeit nebenen einem die Grundlagen des Wahrnehmungsrechts behandelnden ersten Teil entsprechend der im Titel des Werks zum Ausdruck kommenden Aufgabenstellung aus zwei weiteren (Haupt-)Teilen [...]. Man kann nur hoffen, dass seine [Riesenhubers] Überlegungen und Empfehlungen gebührend zur Kenntnis genommen werden."<br><em>Adolf Dietz in: Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht 6/2005</em></p> <p>"Das Werk sollte [...} in keiner urheberrechtlichen Bibliothek fehlen."
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Verwertungsgesellschaft, Urheberrecht