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Die Begründung der Grundnorm. Das Fundamentalproblem der Rechtstheorie

Florian Danker

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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Sonstiges

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 1,3, Christian-Albrechts-Universität Kiel (Juristische Grundlagenforschung), Veranstaltung: Rechtsphilosophie, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Rechtstheorie verlangt für die Normen eine Begründung ihrer Geltung. Denn wieso sollte eine Norm einen Geltungscharakter haben und wo liegt sein Ursprung? Es liegt in der Natur des Menschen diesen Ursprung zu ergründen. Deshalb wird in der Rechtstheorie ein absoluter Grund für die Geltung der positiven Normen gesucht. Bei näherer Betrachtung ist der Weg zu diesem Abgrund sehr widrig und unendlich. Dieser Weg ist ein ewiger Regress zu willkürlich gesetzten Begründungen. Deswegen wird zunächst das Münchhausen Trilemma dargestellt. Dieses soll gelöst werden, indem Grundnormen als gedachte Fiktion akzeptiert werden. Des Weiteren wird der Begriff der Hypothese von Hermann Cohen und der Begriff der Fiktion von Hans Vaihinger erläutert, um den Gedankengang von Hans Kelsen aus "Allgemeine Theorie der Normen" verständig zu machen.

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Schlagwörter

Antizipation, Rechtsphilosophie, Transzendenz, Hans Kelsen, Recht, Deduktion, Immanuel Kant, Grundnorm, Kausalität, Hans Albert, Begründung, Münchhausen Trilemma, Hans Vaihinger, Helmut Holzhey, Rechtstheorie, Unbedingte, Wirklichkeit, Ideal, Abgrund, Ludwig Wittgenstein, Absolut, Induktion, Göttlichkeit, Bedingung, Anhypotheton, Ethik, Grund, Hypothese, Idee des Guten, Norm, Johann Wolfgang von Goethe, Juristische Philosophie, Kausalkette, Rechtsordnung, Fiktion, Ungrundlegung, Vernunft, Hermann Cohen, Schöpfung, unendlicher Regress, Gott, Charles Darwin