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Eigentum und Sozialstaatlichkeit in Kants Rechtslehre. Was ist "intelligibler Besitz“?

Maximilian Strietholt

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Geisteswissenschaften, Kunst, Musik / Philosophie

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: 1,0, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit soll Kants Argumentationsgang sukzessive nachvollzogen werden. Im Fokus steht stets die Frage, inwiefern sich hieraus besitzindividualistische oder sozialstaatliche Prinzipien ableiten lassen. Es soll hierbei gezeigt werden, dass beide Interpretationsansätze in verschiedener Hinsicht zu kurz greifen. Die Rechtslehre gehört zweifellos zu den am kontroversesten diskutierten Schriften Kants. Insbesondere in der Beurteilung der Eigentumslehre liegen die Meinungen weit auseinander. Ein besonders drastisches wie einflussreiches Urteil zog bekanntlich Schopenhauer, der die gesamte Rechtslehre als Produkt von Kants zunehmender Senilität geißelte und speziell die Eigentumslehre als gewaltsames "Princip des Faustrechts" abtat. Und auch wenn im Zuge einer seit den 1970er-Jahren verstärkt einsetzenden Rezeption durch die Sekundärliteratur diese Einschätzung heute freilich nicht mehr als zeitgemäß gelten kann, herrscht nach wie vor Uneinigkeit, wie große Teile der Rechtsphilosophie, allen voran die Eigentumstheorie, im Einzelnen zu verstehen sind. Kant wird hierbei wahlweise als besitzindividualistischer Apologet bürgerlicher Eigentumsverhältnisse kritisiert oder aber als Vordenker sozialstaatlicher Prinzipien gefeiert. Diese auffallend stark divergierenden Charakterisierungen geben Anlass zu einer eingehenderen Untersuchung der kantschen Eigentumstheorie.

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Schlagwörter

kants, eigentum, sozialstaatlichkeit, rechtslehre, besitz