Der Minimalinhalt nach H. L. A. Hart und die neuzeitlichen Naturrechtslehren
Julian Faber
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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Sonstiges
Beschreibung
Klausur aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 1,0, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn (Philosophische Fakultät), Veranstaltung: Einführung in die Rechtsphilosophie, Sprache: Deutsch, Abstract: Bei der Suche nach sachlichen Zusammenhängen zwischen dem Konzept des Minimalinhalts von H.L.A. und neuzeitlichen Erträgen der Naturrechtslehre geht diese Arbeit systematisch vor: Zunächst werden die Begriffe „Naturrecht“ und „Rechtspositivismus“ kurz erläutert. Im darauffolgenden Hauptteil werden die einzelnen von Hart formulierten Minimalinhalte des Naturrechts kurz zusammengefasst. Anschließend werden dann, sofern sie sinnvoll hergestellt werden können, sachliche Zusammenhänge zu den Erträgen der neuzeitlichen Naturrechtslehre aufgezeigt und miteinander in Beziehung gesetzt. Dieses Verfahren ermöglicht zum einen eine strukturierte Auseinandersetzung mit den zu bearbeiteten Inhalten und zum anderen eine übersichtliche Darstellung der gewonnen Erkenntnisse. Die wichtigsten Ergebnisse dieser Untersuchung werden innerhalb der Konklusion erneut gesammelt. Im Hinblick auf ihre formalen Grenzen kann diese Arbeit keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben und beschränkt die zu herausarbeitenden Zusammenhänge, neben einzelnen Verweisen auf andere Autoren wie Rousseau und Machiavelli maßgeblich auf die Erträge der drei für die neuzeitliche Naturrechtsdebatte prägendsten Figuren: Hugo Grotius, Thomas Hobbes und Samuel Pufendorf.
Kundenbewertungen
Rechtspositivismus, Naturrecht, H. L. A. Hart, minimal content of natural law, Der Minimalinhalt des Naturrechts, Moralphilosophie, Rechtsphilosophe