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Spanische Push-Backs unter Berücksichtigung des Kollektivausweisungsverbots. Beispiel der EGMR-Entscheidung (Große Kammer) im Fall N.D. und N.T. gegen Spanien vom 13.02.2020

Valeria Krötz

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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Internationales Recht, Ausländisches Recht

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 16, Universität Bremen, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Seminararbeit geht der Frage nach, ob Push-Back Maßnahmen an der Außengrenze Spaniens im Rahmen der aktuellen Grenzsicherung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen. Hierbei wird versucht, dem Lesenden zunächst einen Zugang zur Entwicklung des spanischen Migrationsgeschehens zu geben, bevor sich darauf aufbauend der Thematik der Migrationskontrolle und den Push-Back Praktiken gewidmet wird. Am Beispiel der EGMR-Entscheidung der Großen Kammer im Fall N D und N T gegen Spanien von Februar 2020 werden die Push-Backs im Rahmen des Kollektivausweisungsverbots rechtlich bewertet und die Ergebnisse dieser Seminararbeit in einem abschließenden Fazit festgehalten. Es ist unmöglich die südliche Außengrenze der Europäischen Union ausschließlich als Demarkationslinie der beiden Kontinente Afrika und Europa zu betrachten. In den vergangenen 30 Jahren hat sich gezeigt, dass diese Grenze vielmehr zu einem Instrument geworden ist, welches die Abgrenzung des globalen Nordens gegenüber dem globalen Süden symbolisiert. Insbesondere die spanischen Außengrenzen, die entlang der beiden Exklaven Ceuta und Melilla verlaufen, stellen für Migrant*innen eine Möglichkeit dar über den Landweg von Marokko in die Europäische Union einzureisen, um der Perspektivlosigkeit im Heimatland zu entkommen. Für einen internationalen Skandal sorgten die Ereignisse vom Herbst 2005, in der Migrant*innen versuchten die Grenze der spanischen Exklave Melilla zu überwinden, bei der mindestens 14 Menschen ums Leben kamen. An dem Tod waren vor allem spanische Grenzbeamten beteiligt, die die Menschen unter Anwendung von Gewalt an der Überwindung der Grenzanlagen hinderten.

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Schlagwörter

Externalisierung, Melilla, Ceuta, Push-Backs, Refoulement-Verbot, Exklave, Grenzsicherung, Zurückweisungen, Migrationsgeschehen, Menschenrechte, Ausländerrecht, Spanien, Asylrecht, Rücknahmeübereinkommen, Kollektivausweisungsverbot, Genfer Flüchtlingskonvention, Art. 4 ZP. 4 EMRK, Auslagerung der Menschenrechte, Migrationsrecht, Sicherheitspolitik, Menschenrechtsschutz, Spanische Exklaven, EMRK, EGMR, Grenzzaun, Migration, N.D. und N.T., Outsourcing, Schutzsuchende, Völkerrecht