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Die Patientenrechte-Richtlinie 2011/24/EU. Patientenmobilität im EU-Ausland

Justine Zimmermann

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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Internationales Recht, Ausländisches Recht

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 13, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer (ehem. Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer), Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beschäftigt sich mit den Vor- und Nachteilen der gezielten Reise ins Ausland zur medizinischen Behandlung. Zum Zahnersatz nach Polen, zur Reha-Behandlung nach Tschechien oder zur hochtechnologischen Herzoperation nach Deutschland, das heißt, die gezielte Reise ins Ausland zur medizinischen Behandlung wird seit Jahren infolge der Globalisierung immer beliebter. Auch wenn sie in ihrer Anfangszeit skeptisch entweder als Billigmedizin oder als Privileg für Millionäre angesehen wurde, hat sich der Medizintourismus in der Zwischenzeit zu einem nicht zu unterschätzenden Wirtschaftszweig entwickelt, an dem auch die Europäische Union (EU) ein Interesse hat. Mit der Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9.3.2011 über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung (im Folgenden: PatientenR-RL oder nur Richtlinie), die am 24.4.2011 in Kraft getreten ist, soll der Zugang zu einer sicheren und hochwertigen grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung in der EU erleichtert werden. Das bedeutet, dass Behandlungen im EU-Ausland für alle Staatsbürger einfacher werden sollen. Im Folgenden werden die Ziele der Richtlinie näher beleuchtet und ihr Inhalt nebst Anwendungsbereich erklärt. Dann wird das Verhältnis der PatientenR-RL zu den Koordinationsverordnungen beleuchtet (Regeln zur Zuständigkeit und zu der Kostenerstattung). Schließlich wird ein Fazit geschlossen und ein Ausblick gegeben.

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Schlagwörter

Verhältnis der PatientenR-RL zu den Koordinationsverordnungen, Die Patientenrechte-Richtlinie 2011/24/EU, EU-Ausland, Europäische Sozialrechtskoordinierung, Patienmobilität