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Rechtsdenken im kontinentaleuropäischen Recht

Johann Plümer

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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Internationales Recht, Ausländisches Recht

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 2,0, Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, Veranstaltung: Projekt Wirtschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Das kontinentaleuropäische Recht (engl. civil law) kann als Kontrast zum common law (englisches Recht) verstanden werden. Dieser Gegensatz der Rechtskreise wird in der Literatur fast ausschließlich angenommen. Das common law und das kontinentaleuropäische Recht weisen dabei unterschiedliche Strukturen auf, haben verschiedene Funktionalitäten und eignen sich gut für kontrastreiche Darstellungen. Mit Blick auf die geographischen Gegebenheiten Kontinentaleuropas besteht die Frage, ob von einem einheitlichen kontinentaleuropäischen Rechtskreis gesprochen werden kann oder ob dieser sich in einen germanischen (u.a. Deutschland, Österreich und die Schweiz) und einen romanischen Rechtskreis (u.a. Frankreich, Belgien, Italien oder Spanien) unterteilen lässt. Das kontinentaleuropäische Recht bezieht sich auf einen Kreis von Rechtssystemen, welche in Westeuropa auf der Basis von römischer, germanischer und kanonischer Geschichte entstanden ist. Innerhalb der europäischen Rechtsordnungen beruht der Dogmatismus des Rechtsdenkens auf den Begriffen des materiellen Rechts. Das Prozessrecht ist von nachrangiger Bedeutung, wenn gleich eine praktische Rechtsdurchsetzung ohne jenes unmöglich wäre. Als Kontrast dazu, wird das common law von einer historischen Beständigkeit geprägt. Ganz ohne den fundamentalen Bruch, wie es das kontinentaleuropäische Rechtsdenken erlebte, nahm das Prozessrecht im englischen Recht mehr und mehr Einfluss auf das materielle Recht. Dies wurde durch die Praktiker, welche prozessrechtlich dachten, begünstigt. Die Neuordnung des kontinentaleuropäischen Rechtsdenkens ist entgegen langläufiger Meinung nicht auf die Kodifikation des Rechts im 19. Jahrhundert zurückzuführen. Entscheidend ist vielmehr eine vom römischen Recht geprägte Phase, welche auf einem methodisch geordneten, wissenschaftlichen System beruhte.

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Rechtsdenken