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Business Judgement Rule im deutschen und türkischen Recht mit ihrer Abwandlung vom US-amerikanischen Recht

Mehmet Can Subasi

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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Handels-, Wirtschaftsrecht

Beschreibung

Magisterarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 14.00, Universität des Saarlandes, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit schafft einen Überblick darüber, wie die Business Judgement Rule (BJR) im deutschen und türkischen Recht Anwendung findet beziehungsweise Anwendung finden könnte. Die Arbeit beschränkt sich auf die Wesenseigenschaften der BJR, sodass die weiteren generellen Voraussetzungen der Sorgfaltspflicht nur dann angesprochen werden, wenn diese sich in ganz wesentlichem Maße von deutschem Recht differenzieren. Letztendlich werden die wichtigsten Punkte der Anwendbarkeit der BJR auszugsweise bewertet und zusammengefasst. Die persönliche unbegrenzte Haftung der Geschäftsleiter, insbesondere in der AG, ist aufgrund der Wirkungen der internationalen Wirtschaft immer wieder unter den Top-Themen des Gesellschaftsrechts. Jedes Geschäft ist mit mehr oder weniger Risiken verbunden. Demnach wird es auch in wirtschaftlicher Hinsicht unerlässlich sein, Risiken einzugehen, damit die darauf abgezielte Gewinnerzielung eintrifft. Dabei können manche Geschäfte, beispielsweise das Investieren in neue Produkte und Börsen, Bezeichnen der Produkte, für Gesellschaftsleiter risikobehafteter sein als andere, da diese Entscheidungen mit unabsehbaren Faktoren verbunden sind. An dieser Stelle entwickelt sich die Sorgfaltspflicht zu einem zweischneidigen Schwert. Denn den Entscheidungen, die uns weiser und klüger machen, liegen als wichtigster Faktor unsere Erfahrungen zugrunde. Die bedeutendsten Erfahrungen gewinnt man aber auch durch die Fehler, die am sorgfaltswidrigsten beurteilt werden können. Des Weiteren ergaben wirtschaftliche Studien über die Natur der Business Judgement Rule (BJR), dass der Mensch selbst auch bei Bewertung der eigenen Handlungen durch die ex-post gewonnene Perspektive im Hinblick auf deren Wesen und Auswirkungen falsch oder nachteilhaft einschätzen kann. Deshalb wies die Denkweise des Entscheidungsträgers keinen gleichen ordentlichen Charakter in Bezug auf die nachmalige Beurteilung der Informationen auf. Denn der Mensch steht in dem vergangenen Zeitraum unter dem Zeitdruck, dabei unterliegen der Wissensstand und die Erfahrungen dem stetigen Wandel.

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Schlagwörter

good faith, Business Judgment Rule, Angemessenheit der unternehmerischen Entscheidungen, türkisches BJR