Die Kernpunkttheorie im europäischen Zivilprozessrecht
Lucas Rothstein
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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Internationales Recht, Ausländisches Recht
Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 10,66, Universität Passau, Sprache: Deutsch, Abstract: „Die Union bietet ihren Bürgerinnen und Bürgern einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“, so steht es in Art. 3 II des EU-Vertrages unter dem „Ziel der Union“. Zu einem „Raum des Rechts“ gehört auch, dass es den Bürgern möglich ist, dass diese mitgliedstaatlich übergreifend klagen und verklagt werden können. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Europäische Union die Verordnung Nummer 1215/2012 geschaffen, um die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen zu regeln. Durch einen Blick in diese Verordnung soll der Bürger erfahren können, welches Gericht für seine Rechtssache zuständig ist. Aber was ist nun eigentlich „seine Rechtssache“, wie ist diese zu bestimmen? Juristisch: Was ist eigentlich Streitgegenstand des Verfahrens? Um dies zu bestimmen, hat der EuGH die sogenannte Kernpunkttheorie entwickelt. Was darunter zu verstehen ist und was man dazu wissen muss, wurde in dieser Seminararbeit kompakt und übersichtlich zusammengefasst. Nicht nur ideal, um sich einen ersten Überblick zu verschaffen, sondern auch als tieferer Einstieg in das Thema rund um Torpedoklagen und einen europäischen Streitgegenstand.
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zivilprozessrecht, kernpunkttheorie