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Einflussnahmerechte des GmbH-Gesellschafters im Vergleich zum Aktionär der AG

Timo Matt

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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Handels-, Wirtschaftsrecht

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 2,0, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Warum ist eine GmbH für die Gründer attraktiver als die AG? In den Haftungskonsequenzen der Gesellschaften unterschieden sich GmbH und AG kaum. Allerdings besteht ein Grundunterschied in der Frage, wie der Gründer Einfluss auf die Ausrichtung der Gesellschaft und die Führung der Geschäfte nehmen kann. Im nachfolgenden Teil sollen GmbH und AG hinsichtlich dieser Unterscheidung verglichen werden. Der Hauptteil gliedert sich gedanklich in zwei Bereiche, wobei sich jeder Bereich mit einer Gesellschaft befasst. Zu Beginn eines Bereichs sollen zunächst die allgemeinen Grundzüge der Gesellschaftsformen dargestellt werden. Anschließend werden die Rechte des einzelnen Gesellschafters bzw. des Aktionärs dargestellt. Kern beider Bereiche bildet die Herausarbeitung der Einflussnahmerechte der Gesellschafter bzw. der Hauptversammlung auf das Leitungsorgan der jeweiligen Gesellschaftsform. Dem Leser soll im Nachfolgenden einen allgemeinen Überblick über die Gesellschaftsformen GmbH und AG, sowie die Rechte des einzelnen Gesellschafters bzw. Aktionärs gegenüber der Gesellschaft gegeben werden. Weiterhin soll der wesentliche Unterschied hinsichtlich des Weisungsrechts der Gesellschafter in der GmbH im Vergleich zum weisungsunabhängigen Vorstand in der AG herausgearbeitet werden. Für jeden Gründer stellt sich zu Beginn der Gründung die Frage, in welcher Rechtsform er sein Unternehmen gründen soll. Diese Frage ist von grundlegender Bedeutung, da sich aus jeder Rechtsform unterschiedliche Konsequenzen z. B. hinsichtlich der Haftung ergeben. Betrachtet man die Neugründungen von Kapitalgesellschaften im Jahre 2016, so stellt man fest, dass von insgesamt 126.164 Betriebsgründungen 52.418 in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (kurz: GmbH) gegründet wurden (41,54%). Lediglich 898 Betriebsgründungen wurden in der Rechtsform der Aktiengesellschaft (kurz: AG) gegründet (0,71%).

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Einflussnahmerechte, Gesellschaftsrecht, Gesellschafter/Aktionär