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Der Begriff der "Diktatur" in der Lehre Carl Schmitts. Ein legales Recht oder Typus einer unkontrollierten Herrschaft?

Timur Makhmudov

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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Politische Theorien und Ideengeschichte

Beschreibung

Bachelorarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte, Note: 2,8, Universität Potsdam (Wirtschafts-und Sozialwissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Abschlussarbeit, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Begriff "Diktatur" ist, wie viele andere Phänomene säkularere Herrschaft, fast zeitlos. Die Arbeit versucht den Begriff der Diktatur an Hand der Theorie des Rechtsgelehrten des 20. Jahrhundert Carl Schmitt (1888-1985), der sicher zu den umstrittensten Personen des 20. Jahrhunderts zählte, zu definieren und auf ihren legitimen Bestandteil zu prüfen. Die gesamte Arbeit bezieht sich, ohne auf moderne Beispiele explizit einzugehen, nur auf den theoretischen Rahmen, somit den Begriffsinhalt und Definition des Diktaturbegriffes im Werk Carl Schmitts. Was ist aber eine Diktatur und was versteht man darunter in der Wissenschaft? Wenn wir versuchen den Begriff mithilfe alter Lexika zu definieren, so wird der Begriff Diktatur stets kontextualisiert und somit stets ideengeschichtlich definiert. Man kann seine Genese und Veränderbarkeit durch Raum und Zeit anhand unterschiedlicher kulturgeschichtlicher Beispiele nachzeichnen. Von der "Tyrannis" der Antike über das römische Recht bis hin zur französischen Revolution als eine normative Form der Herrschaft. Hier wird Diktatur als eine aus der Notsituation erteilte Vollmacht ohne rechtlichen Schranken verstanden. Traditionell steht der Begriff bei vielen Denkern von Machiavelli bis Rousseau von der mittelalterlichen Republik bis zum Jakobinismus häufig im Zusammenhang mit der Aufhebung verfassungsgemäßer Ordnung und legislativer Gewalt. Darüber hinaus wird der Begriff in der aktuellen geistes- und sozialwissenschaftlichen Forschung in Bezug auf "nichtdemokratischer" Systeme von Governance verwendet, die nicht dem heutigen westlichen Zeitgeist entsprechen. Diktatur agiert als ein zeitlich beschränktes Instrument, das die legitime "Verfassungsnormen des Machtzugangs und Machtausübung aufhebt oder verletzt". Die konstituierte Gewalt kann aber, und hier liegt der Widerspruch, im Ernstfall den Diktator nicht nur autorisieren, absolute Macht zu bekommen, sondern auch sein Mandat verlängern. Die positiven Seiten einer Diktatur liegen im Wiederherstellungszweck, um "Anarchie" oder Aufruhr zu beseitigen und in einen Rechtsstaat erneut zu etablieren.

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Schlagwörter

Begriff des Politischen, Staatstheorie, Recht, Kronjurist der Nazis?, Freund-Feind Denken, Diktatur, Legalität und Legitimität, politische Philosophie, politische Theorie, Carl Schmitt