Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg

Textausgabe mit Kurzkommentierung

Josef Schneider, Christian Anton, Bernd Schaufelberger, et al.

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Richard Boorberg Verlag img Link Publisher

Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / ÷ffentliches Recht, Verwaltungs-, Verfassungsprozessrecht

Beschreibung

Kommentar zum Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg (LPVG) Mit der 8. Auflage konnte die grundlegende Reform des Landespersonalvertretungsgesetzes bereits berücksichtigt werden. Seitdem sind rund zehn Jahre vergangen. Neben Fortschritten in der personalvertretungsrechtlichen Rechtsprechung gab es signifikanten technischen Wandel (Digitalisierung) ebenso wie enorme gesellschaftliche Herausforderungen (COVID-19-Pandemie), die das Landespersonalvertretungsrecht der vergangenen Jahre nachhaltig geprägt haben. Das neue Autorenteam hat einerseits diese Neuerungen sowie andererseits Bewährtes von den Begründern dieser Kommentierung praxisorientiert in der 9. Auflage zusammengeführt. Das ist neu: Insbesondere folgende Themengebiete wurden neu eingefügt bzw. grundlegend überarbeitet: Moderne Kommunikationsmethoden (z.B. Personalratssitzung als Videokonferenz) Berufliche Entwicklung trotz Freistellung (einschließlich Vergütung) Anspruch auf Kostenerstattung gegen die Dienststelle (insb. bei Schulungen) Informationsrechte des Personalrats (Akzessorietätsgrundsatz) Neuregelung der Zustimmungsverweigerung (Wegfall des Versagungskatalogs) Einzelne Mitbestimmungstatbestände (Wohnraum, Sozialeinrichtungen usw.) Homeoffice bzw. Mobile Office und Beteiligung des Personalrats Für erfahrene und neugewählte Personalvertreterinnen und Personalvertreter Sowohl den Arbeitnehmervertretungen als auch den Dienststellen des Landes steht damit erneut ein systematischer Überblick über die aktuell geltenden Bestimmungen zum Landespersonalvertretungsrecht zur Verfügung. Der Kommentar unterstützt die tägliche Arbeit der mit dem Personalvertretungsrecht befassten Personalsachbearbeiter Gewerkschaften Verbände Verwaltungsjuristen Rechtsanwälte Gerichte

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Schlagwörter

Mitbestimmung, Öffentlicher Dienst, Personalrat, Personalvertretung