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Rechtsfähigkeit der BGB-Gesellschaft

Wolfgang Ziebarth

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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Handels-, Wirtschaftsrecht

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 12, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (FB Rechtswissenschaften), Veranstaltung: Seminar im Gesellschaftsrecht, WS 2002 / 2003, Sprache: Deutsch, Abstract: Die BGB-Gesellschaft, geregelt in den §§ 705 – 740 BGB, ist die wohl flexi-belste Form des Zusammenschlusses mehrerer Personen. Dies liegt vor allem daran, dass es zu ihrer Gründung keines besonderen Aufwands bedarf. Erforderlich ist nur (aber immer) ein Gesellschaftsvertrag, aus dem gem. § 705 hervorgehen muss, wie der (zwingend vorhandene) gemeinsame Zweck der Gesellschafter zu fördern ist. Da dies grundsätzlich formlos –und damit kostengünstig– möglich ist, sind sehr viele verschiedene Varianten der GbR, von der privaten (Urlaubs-) Fahrgemeinschaft bis zur Holding, denkbar und vorhanden.

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Schlagwörter

bgb-gesellschaft, rechtsfähigkeit