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Wettbewerbsrecht und Neue Medien unter besonderer Berücksichtigung des Namensrechtes

Christian Otte

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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Handels-, Wirtschaftsrecht

Beschreibung

Diplomarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,7, Rheinische Fachhochschule Köln (Institut für Wirtschaftsrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Der Begriff „Neue Medien“ umfasst die Tele- und Mediendienste, die im Bereich elektronischer Dienstleistungen als Kommunikationsmittel angeboten werden. Diese Kommunikation erfolgt über Computer-, Mobilfunk-, Satelliten-, Datenverarbeitungs- und Nachrichtentechnik. Kommunikation als wesentlicher Bestandteil sozialer Existenz hat sich im Laufe der Zeit in ihrer Form verändert; durch die Digitalisierung, das heißt die Umwandlung von Daten und Sprache in binär kodierte elektronische Signale ist der Möglichkeit zur Kommunikation nahezu keine Grenze mehr gesetzt. Das Internet als Kommunikationsnetz in Form eines weltweiten Verbundes von Computernetzwerken und Rechnern hat dabei heute die bedeutendste Stellung. Im World wide web (www) kann bei Vorliegen der technischen Voraussetzungen nahezu jedermann die verschiedensten Möglichkeiten der Kommunikation (Sprache, Bilder, Texte) nutzen, das heißt senden und empfangen. Das www hat ein multimediafähiges Netzwerkprotokoll (http) und basiert auf der Programmiersprache HTML, die eine kombinierte Darstellung von Text, Bild und Ton auf elektronischem Format erlaubt. Das Angebot von Tele- und Mediendiensten, die auch „Online-Angebote“ genannt werden, ist durch das Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz (IuKDG) und durch den Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) geregelt worden. Eine Abgrenzung zwischen den Tele- und den Mediendiensten ist erforderlich, weil das Teledienstegesetz und der Mediendienste-Staatsvertrag unterschiedliche Einzelregelungen enthalten (z.B. Impressumspflicht in § 6 II MDStV, Gegendarstellungsrecht in § 10 MDStV). Für Angebote, welche unter das Teledienstegesetz fallen, gelten diese Regelungen nicht. Eine einheitliche Definition dessen, was Tele- und was Mediendienst ist, existiert nicht. Im Zweifel wird es darauf ankommen, welche Zielsetzung der angebotene Dienst hat; während Teledienste die individuelle, interaktive Kommunikation der Nutzer betreffen, sind Mediendienste iSd § 2 I MDStV solche, die an die Allgemeinheit gerichtete Informations- und Kommunikationsangebote enthalten, also neben einer auf einen speziellen Verkehrskreis zugeschnittenen Darstellung auch allgemeine, speziell journalistisch-redaktionell bearbeitete Angebote enthalten.

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Schlagwörter

Berücksichtigung, Wettbewerbsrecht, Namensrechtes, Medien, Neue