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Die Wirtschaftsverfassung der Europäischen Union

Florian Ziegler

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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Sonstiges

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Nürnberg früher Fachhochschule (Fakultät I), Sprache: Deutsch, Abstract: Nach Ende des Zweiten Weltkriegs, der weite Teile des europäischen Kontinents verwüstete und Millionen Menschenleben forderte, herrschte in Europa allgemeiner Konsens ein solches Verbrechen zukünftig mit allen Mitteln zu verhindern, oder besser, dem Entstehen von Krieg und Gewalt im Ansatz zu begegnen. In seiner historischen Zürcher Rede im Jahre 1946 forderte der britische Premierminister Sir Winston Churchill die Gründung einer Art Vereinigter Staaten von Europa und wurde damit einer der Väter der nachfolgenden europäischen Einigung. Die grundlegende Idee zur Friedenssicherung war die Schaffung einer engen wirtschaftlichen und politischen Gemeinschaft der europäischen Staaten. Eine „erste Etappe der Europäischen Föderation“ war die Ratifikation des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) im Jahre 1951, der eine gemeinsame Förderung und Gewinnung der Rohstoffe vorsah. Der Vertrag basierte auf einem Plan des französischen Außenministers Robert Schuman sowie dessen Mitarbeiters Jean Monnet und wurde von Deutschland, Frankreich und den Beneluxstaaten unterzeichnet. Im Jahre 1957 wurden durch Unterzeichnung der „Römischen Verträge“ zwei weitere Gemeinschaften gegründet. Die „Europäische Wirtschaftsgemeinschaft“ (EWG) sowie die „Europäische Atomgemeinschaft“ (EAG). Die EAG war, und ist immer noch, Eigentümer aller europäischen Kernbrennstoffe. Sie hat die Aufgabe der Atomforschung und verwaltet die zivile Nutzung der Atomkraft zur Energiegewinnung. Die wichtigste der drei Europäischen Gemeinschaften war seit Gründung jedoch stets die EWG, die gewissermaßen von der EGKS und EAG flankiert wurde. Hauptaufgaben der EWG waren die Errichtung eines gemeinsamen Marktes und einerWirtschaft- und Währungsunion, die Annäherung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten sowie die Entstehung engerer Beziehungen zwischen den Staaten zu fördern. Die EWG bildete die Grundlage für eine fortschreitende wirtschaftliche und politische Einigung Europas und führte 1993 durch den Vertrag von Maastricht zur Gründung der Europäischen Union. Diese wird in Artikel 1 II des EU-Vertrages als eine „neue Stufe bei der Verwirklichung einer immer engeren Union der Völker Europas…“ beschrieben. Um vor allem die politische Dimension der voranschreitenden Integration durch den Vertrag über die Europäisch Union zu betonen, wurde die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) in die Europäische Gemeinschaft (EG) umbenannt. [...]

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Schlagwörter

Union, Europäischen, Wirtschaftsverfassung