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Überhangmandate - Eine Eigentümlichkeit des deutschen Wahlsystems

Manuel Dethloff

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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Politisches System

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 2,0, Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald (Institut für Politikwissenschaft), Veranstaltung: Wahlsysteme, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Wahl zum 13. Deutschen Bundestag 1994 ist in zweierlei Hinsicht etwas Besonderes. Zum einen ist es erstmals seit 1957 einer Partei gelungen, über die sogenannte „Grundmandatsklausel“ in den Bundestag einzuziehen. Zum anderen ist durch das Auftreten von 16 Überhangmandaten eine umfassende Diskussion über das deutsche Wahlsystem in Gang gesetzt worden. Im §6 Abs. 6 Satz 1 BWahlG wird u.a. die „Grundmandatsklausel“ geregelt. Dort heißt es: „Bei Verrechnung der Sitze auf die Landeslisten werden nur Parteien berücksichtigt, die mindestens 5 vom Hundert der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten (Sperrklausel, d.A.) oder in mindestens drei Wahlkreisen einen Sitz errungen haben (Grundmandatsklausel, d.A.)“ (BWahlG, 4f.). Obwohl die PDS mit nur 4,4% der Zweitstimmen an der Sperrklausel gescheitert war, konnte sie mit 30 Abgeordneten in den Bundestag einziehen. Grund waren die vier Direktmandate, die sie in Berlin gewonnen hatte (Jesse 1998, 22). Dieser Umstand ist aber nicht der Hauptgrund für die starke Auseinandersetzung mit dem Wahlsystem in Politik und Wissenschaft in der folgenden Zeit bis heute. Die bedeutendere Ursache für die Diskussion sind die zahlreichen Überhangmandate, die vorher nur gelegentlich und in kleiner Zahl aufgetreten waren. Dieses Phänomen des deutschen Wahlsystems ist Thema dieser Arbeit. Zu Beginn werden die Entstehung von Überhangmandaten und die wesentlichen Ursachen im Mittelpunkt stehen (Kapitel 1). Im zweiten Kapitel werde ich die Kritik am Mandatsverteilungssystem aufgreifen und einen Änderungsvorschlag anhand konkreter Zahlen und Daten vergleichend bearbeiten. Grundlage sind die Wahldaten der Bundestagswahlen von 1990, 1994 und 1998. Anschließend werde ich kurz auf die geänderte Wahlkreiseinteilung zur nächsten Bundestagswahl 2002 eingehen (Kapitel 3). Abschließend werde ich beide Reformen bzw. Reformvorschläge gegeneinander abwägen und ihre Bedeutung für die Forderung nach der Verminderung von Überhangmandaten darlegen.

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Schlagwörter

Wahlsystems, Eigentümlichkeit, Eine, Wahlsysteme