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Die Zulässigkeit der analogen Privatkopie

Lothar Winnen

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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Handels-, Wirtschaftsrecht

Beschreibung

Bachelorarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 1,3, Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen (Fakultät für Wirtschaftswissenschaften der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen), Veranstaltung: Urheberrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Durch die Entwicklung so genannter „intelligenter analoger Aufnahmesoftware“, die sich die analoge Lücke im Urheberrecht zur faktischen Umgehung des Kopierschutzes rechtlich zu Nutze machen, erhält der Musikverbraucher nach umstrittener Ansicht einen legalen, unbegrenzten und fast kostenlosen Zugang zu einem enormen Musikangebot. Die Arbeit befasst sich daher schwerpunktmäßig mit der Frage, ob die analoge Privatkopie (§ 53 UrhG) von kopiergeschützten Musikstücken noch zulässig ist (analoge Lücke), wenn für den technischen Vervielfältigungsvorgang Redigitalisierungssoftware eingesetzt wird. Durch die computergestützte Redigitalisierung könnte nämlich ein nur digital wirksamer Kopierschutz dennoch umgangen werden (§ 95a UrhG). Die Arbeit untersucht die Rechtsproblematik mit einem konkreten Anwendungsbezug anhand der Vorstellung entsprechender Software.

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Schlagwörter

Zulässigkeit, Privatkopie, Urheberrecht