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Amicus curiae briefs und die WTO

Das Kriterium der Sachdienlichkeit und seine fehlende Konkretisierung

Anja Balitzki

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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Handels-, Wirtschaftsrecht

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, Universität Bremen, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 9. Februar dieses Jahres hat der Appellate Body der WTO seinen Jahresbericht 2008 veröffentlicht. Zum Inhalt des Berichts gehört unter anderem der Fall China – Auto Parts, in welchem dem Appellate Body ein amicus curiae brief unaufgefordert zugesandt wurde. Diesen stufte der Appellate Body allerdings als „nicht erforderlich“ für seine Entscheidungsfindung ein. Solch eine Formulierung kann mittlerweile in Bezug auf amicus curiae briefs als typisch bezeichnet werden. Eine genaue Begründung der Ablehnung solcher briefs durch den Appellate Body oder die Panels erfolgte bisher nur bedingt, was zu Rechtsunsicherheit geführt hat. Diese Arbeit beschäftigt sich daher mit dem Kriterium der Sachdienlichkeit, welches der Appellate Body zwar innerhalb der Streitbeilegung entwickelt, aber nur in begrenztem Maße näher konkretisiert und ausgelegt hat. Im ersten Teil (2.) wird auf die Herkunft und Bedeutung von amicus curiae briefs eingegangen. Dadurch soll dem Leser deutlich gemacht werden, warum dieses Thema im Rahmen der WTO kontrovers diskutiert wird. Daraufhin (3.) erfolgt eine genauere Beschreibung der Zulassung und Handhabung von amicus curiae briefs anhand von Streitbeilegungsverfahren der WTO. Im folgenden Teil (4.) wird erläutert, warum es einer näheren Konkretisierung des Kriteriums für amicus curiae briefs bedarf. Außerdem wird herausgestellt, woran es an der jetzigen Rechtslage mangelt und inwiefern dies gelöst werden könnte. Aufgrund der vorgegebenen Länge der Arbeit ist es nicht möglich einen allgemeinen Überblick über die Problematik der amicus curiae briefs zu geben. Auch beschränkt sich daher die Beschreibung der Streitbeilegungsverfahren auf das Wesentliche im Hinblick auf die Sachdienlichkeit. Das Ziel dieser Arbeit ist es, zum einen das Kriterium der Sachdienlichkeit darzustellen und zum anderen, darauf aufbauend, einen Vorschlag zur Konkretisierung dieses Kriteriums zu machen. Sie dient zugleich als potentieller Aufruf an die Mitglieder der WTO sich der Dringlichkeit dieser Aufgabe bewusst zu werden.

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Schlagwörter

Internationales Recht, WTO, Private Interessen, Streitbeilegung