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Due Diligence und Verschwiegenheitspflichten des Organwalters

Christoph Löbig

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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Handels-, Wirtschaftsrecht

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 11 Punkte, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Veranstaltung: Gesellschaftsrechtlichen Seminars zum Unternehmenskauf, Sprache: Deutsch, Abstract: In Zeiten der Globalisierung nimmt die Anzahl von Zusammenschlüssen zwischen Unternehmen im nationalen und internationalen Bereich stetig zu. Bei jedem Unternehmenskauf, Unternehmenszusammenschluss, Joint Venture oder Kooperationsvorhaben ist es für den potentiellen Erwerber von entscheidender Bedeutung, den günstigsten Erwerbspreis zu bestimmen. Hierin ist die größte Schwierigkeit bei den Verhandlungen um die Vertragsbedingungen für eine Unternehmenstransaktion zu sehen. Viele Unternehmen stellen sich als eine nicht fassbare Gesamtheit von Sachen, Rechten und anderen immateriellen Vermögenswerten da, für die es keinen Marktpreis gibt2. Die Analyse, die der Bewertung eines Unternehmens dient, wird regelmäßig vor Abschluss des Geschäftes durchgeführt. Dieses Analyseverfahren, die eingehende oder sorgfältige Prüfung des Kaufobjekts, nennt man Due Diligence. Der erste Teil der vorliegenden Arbeit behandelt die Thematik der Due Diligence Prüfung. Zunächst werden der Begriff der Due Diligence und dessen Herkunft dargestellt. Weiterhin werden die Funktion und der Ablauf einer Due Diligence am Beispiel des Unternehmenskaufs behandelt. Hierbei werden abschließend die einzelnen Prüfungsgebiete innerhalb einer Unternehmensprüfung aufgezeigt.[...] Bei der Vorbereitung einer Due Diligence tauchen regelmäßig dann Probleme auf, wenn der Verkäufer nicht alleiniger Eigentümer des Zielobjekts ist. Geht es um den Kauf eines „Ein-Mann-Unternehmens“ und sind sich beide Parteien über die Durchführung einer Unternehmensprüfung vor Abschluss eines Vertrages einig, so kann die Analyse und Auswertung aller notwendigen Daten problemlos erfolgen. Handelt es sich hingegen um den Erwerb von Teilen eines größeren Unternehmens, etwa einer GmbH oder eine Aktiengesellschaft, bei denen es üblicherweise mehrere Teilhaber oder Aktionäre gibt, so taucht häufig ein Interessenstreit zwischen den beteiligten Parteien auf. Auf der einen Seite steht hierbei das Auskunfts- und Informationsinteresse des Erwerbers, der eine möglichst frühzeitige umfassende Aufklärung hinsichtlich der rechtlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten, als auch über sensible und geheime Insiderdaten, beabsichtigt. Dem steht auf der anderen Seite die gesetzliche Pflicht des Organwalters der Zielgesellschaft gegenüber, Geschäftsinterna aus Wettbewerbsgründen geheim zu halten. Ob und unter welchen Voraussetzungen ein Organwalter sensible Daten offenlegen darf, wird in diesem Teil der vorliegenden Arbeit geklärt werden. ...

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Schlagwörter

Due Dilligence, Zivilrecht, Großkanzlei, Aquisition, Joint Venture, Kanzlei, Unternehmenszusammenschluss, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Wirtschaftsrecht, Organwalter, Merger, Unternehmenskauf, Anwalt, M&A