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Der Kriegsverzicht im Japanischen Verfassungsrecht – Hintergründe und aktuelle Diskussion zu Art. 9 JV

Markus Gascha

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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Internationales Recht, Ausländisches Recht

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 2,7, FernUniversität Hagen (Institut für Japanisches Recht), Veranstaltung: Seminar zum japanischen Verfassungs- und Zivilrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Kriegsverzicht im Japanischen Verfassungsrecht: Wie kam es dazu und ist Japan verglichen mit der Bundesrepublik Deutschland insoweit etwas Besonderes? Japan ist zusammen mit Costa Rica das einzige Land der Erde, welches mit Art. 9 JV per Verfassung den Verzicht auf Militär, auf Kriegsmittel sowie auf das Kriegsführungsrecht festschreibt. Art. 9 JV wird aufgrund dieser eindeutigen Friedensproklamation auch als sog. „Friedensartikel“ bezeichnet. Bereits kurze Zeit nach seinem Inkrafttreten war Art. 9 JV erstmals Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzung und politischer wie gesellschaftlicher Diskussion. Letztere hat nach dem Ende des Kalten Krieges erneut Auftrieb erhalten. Diese Arbeit zeigt die historische Entwicklung auf und stellt der aktuelle Diskussion in Japan das bundesdeutsche Streitkräfteverständnis gegenüber.

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Schlagwörter

Japanrecht, Japan, Kriegsverzicht, Friedensartikel, Japanische Verfassung, Selbstverteidigungsstreitkräfte, Art. 9 Japanische Verfassung, Rechtsvergleichung