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Der Nichtverbreitungsvertrag der Vereinten Nationen - Ein (un)wirksames Instrument zur Verhinderung der Proliferation?

Nils Wöhnl

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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Vergleichende und internationale Politikwissenschaft

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Politik - Region: Sonstige Staaten, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Sprache: Deutsch, Abstract: In meiner Arbeit soll es darum gehen, aufzuzeigen, inwiefern der Nichtverbreitungsvertrag der Vereinten Nationen wirkungsvoll ist. Als Beispiel soll hierfür der Konflikt um das Iraner Atomprogramm gelten. Um diesen Konflikt näher untersuchen zu können und ihn mit dem Nichtverbreitungsvertrag in Verbindung bringen zu können, werde ich die Außenpolitik zweier wichtiger ständiger Sicherheitsratsmitglieder, USA und Russland, in Bezug auf das iranische Atomprogramm darstellen und versuchen Schlüsse für die Gründe der jeweiligen Außenpolitik zu ziehen. Die USA und Russland habe ich deswegen als Beispiel für die Außenpolitik gegenüber dem Iran herangezogen, da sowohl die USA als auch Russland zu den Unterzeichnern des Nichtverbreitungsvertrags der Vereinten Nationen gehörten und somit erhebliches Interesse an der Nichtverbreitung von Atomwaffen haben, wie sie der Iran droht bauen zu können. Des Weiteren werde ich noch die Außenpolitik Deutschlands in Bezug auf das Iraner Atomprogramm betrachten, obwohl Deutschland kein ständiges Mitglied im UN-Sicherheitsrat ist, so ist es als mit der Unterzeichnung und Ratifizierung des Nichtverbreitungsvertrages dafür verantwortlich, die Einhaltung des Vertrages durch die einzelnen Vertragspartner mit zu kontrollieren. Der Nichtverbreitungsvertrag trat im Juli 1970 offiziell in Kraft, wurde aber schon 1968 von den USA, Russland (damals noch Sowjetunion) und Groß-Britannien unterzeichnet. Deutschland unterzeichnete den Nichtverbreitungsvertrag 1969, der Iran hat den Nichtverbreitungsvertrag sogar schon ein Jahr früher unterzeichnet und ebenfalls 1970 ratifiziert. Der Nichtverbreitungsvertrag beinhaltet die Ächtung von ABCWaffen, deren Nichtverbreitung, sowie das Verbot mit Waren zu handeln, die zum Bau von Nuklearwaffen genutzt werden können. Um zu gewährleisten, dass die einzelnen unkte des Vertrages von den einzelnen Unterzeichnerstaaten eingehalten werden hat der UN-Sicherheitsrat folgende Kontrollinstanz ins Leben gerufen: Die Internationale Atomenergiebehörde, die unangekündigt Inspektionen in Ländern durchführen kann, von denen angenommen wird, dass sie vorhaben, Nuklearwaffen zu bauen und auch die Technologie dafür haben. Nun hat der Iran schon in den 60er Jahren damit begonnen, ein Atomprogramm im eigenen Land auf die Beine zu stellen. Die Atomenergie sollte allein der Stromversorgung im Land dienen. [...]

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Schlagwörter

nationen, vereinten, instrument, proliferation, nichtverbreitungsvertrag, verhinderung