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Der 'Gemeinsame Bundesausschuß' (G-BA) im neokorporatistischen Politikfeld 'Gesundheit': Rolle und Funktionen

Sascha Beljanski

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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Politisches System

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 1,7, FernUniversität Hagen (Lehrgebiet IV: Politik und Verwaltung), Veranstaltung: Modul 2.4: Staat, Verwaltung und politische Interessenvermittlung, Sprache: Deutsch, Abstract: Da das Gut Gesundheit von existentieller Bedeutung ist, hat die Gesundheitspolitik für nahezu jeden Bundesbürger einen hohen Stellenwert. Das Gesundheitswesen ist größtenteils ein solida-risches Versorgungssystem öffentlich-rechtlicher Provenienz (vgl. Huster 2012: 12f), welches paritätisch zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern beitragsfinanziert wird. Einkommens-starke gesellschaftliche Gruppierungen können unter bestimmten Voraussetzungen in die Priva-te Krankenversicherung (PKV) wechseln, jedoch sind nahezu neunzig Prozent der Bevölkerung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert. Trotz des Finanzierungs-mischsystems, spiegelt die Gesundheitspolitik im besonderen Maße die soziale Frage und damit verbundene soziale Gerechtigkeit wider, zumal die Qualität der Gesundheitsleistungen nicht vom sozialen Status einer Person abhängig sein soll. Das Politikfeld Gesundheit gilt als das klassische korporatistische Betätigungsfeld organisier-ter Interessen der Leistungserbringer: niedergelassene Ärzte, Krankenhäuser, Pharmaindustrie. Dabei werden die Interessen der Ärzteschaft in doppelten Organisationsstrukturen, wie freien Verbände (z. B. Hartmannbund, Marburger Bund) und Körperschaften öffentlichen Rechts (KBV, die KVen), auf Grundlage der Selbstverwaltung vertreten. Die Krankenkassen und ihre Verbände, als Sachwalter der Beitragszahler, sitzen auf der gegenüberliegenden Seite des Ver-handlungstisches. Als bekanntestes Beispiel für korporatistische Arrangements im Gesund-heitssektor gilt die ‚Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen’ (KAiG); der damalige ‚Runde Tisch’ diente der Konsensbildung bei der Gesundheitsreform 2000 (Döhler 2002: 25). In der Folge wurde auf Grundlage des Gesundheitsmodernisierungsgesetz 2004 der ‚Gemeinsame Bundesausschuß’ (G-BA) als institutionelles Gremium zur Normsetzung durch Richtlinien konstituiert. In folgender wissenschaftlichen Ausarbeitung soll die Frage beantwortet werden, welche Rol-le der Gemeinsame Bundesausschuß (G-BA) bei der Interessendurchsetzung der korporatisti-schen Akteure im Politikfeld ‚Gesundheit’ spielt?

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Schlagwörter

Arzneimittelsektor, Bundesministerium für Gesundheit, Gemeinsamer Bundesausschuß (G-BA), Gesundheitsreform, Gerhard Lehmbruch, Schatten der Hierarchie, Interessenvermittlung, Monopolverbände, Gesundheitspolitik, Organisierte Interessenvermittlung, Input- und Output-Legitimation, Krankenhausträger, Philippe C. Schmitter, Kassenärztliche Bundesverenigung, Pluralismus, Sozialgesetzbuch V, Gesundheitsmodernisierungsgesetz, GKV-Spitzenverband, Neokorporatismus, KBV