Gefahrenabwehrende Sicherstellung von Sachen (hier: Bargeld) durch den Zoll und durch die Bundespolizei als Präventive Gewinnabschöpfung (PräGe)

2., erweiterte Auflage

Ernst Hunsicker

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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / ÷ffentliches Recht, Verwaltungs-, Verfassungsprozessrecht

Beschreibung

Fachbuch aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / VerwaltungsR, , Sprache: Deutsch, Abstract: Seit etwa 15 Jahren befasse ich mich intensiv mit der gefahrenabwehrenden – auch: präventiv-polizeilichen bzw. präventiven – Sicherstellung von Sachen (Gegenstände, Bargeld). Unter der Bezeichnung „Präventive Gewinnabschöpfung (PräGe)“ – auch als „Osnabrücker Modell“ bekannt – habe ich dieses Rechtsinstrument damals in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Osnabrück und der Stadtverwaltung Osnabrück (Ordnungsbehörde) zunächst für den Bereich der Staatsanwaltschaft Osnabrück systematisiert. Eine enge Zusammenarbeit mit den Staatsanwaltschaften bzw. den Ordnungsbehörden (nur Niedersachsen) ist die Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Durchführung dieser Verfahren. Nach meinen ersten Veröffentlichungen (Monografien, Fachaufsätze) wurde die Präventive Gewinnabschöpfung nach und nach bundesweit bekannt – sie kommt inzwischen in den meisten Bundesländern durch die Polizeibehörden (Ordnungsbehörden in Niedersachsen, geregelt durch einen Runderlass) zur Anwendung. Da die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, wird – so meine Kenntnis – erst seit wenigen Jahren die präventive Sicherstellung von Sachen (hier: Bargeld) auch durch den Zoll genutzt. Die drei Verfahren „Sicherstellung einer Sache zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr“ durch Behörden des Zollfahndungsdienstes gemäß § 32b Zollfahndungsdienstgesetz (ZFdG), die Gegenstand dieser Veröffentlichung sind, konnten erfolgreich abgeschlossen werden, weil sie vor den Verwaltungsgerichten Bestand hatten.

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Schlagwörter

Verwaltungsgerichte, Gefahrenprognose, Zollverwaltungsbehörden, Gewinnabschöpfung, Zollfahndungsdienstgesetz, Bargeld