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Kindsmord in der Frühen Neuzeit

Das Frauendelikt als Schlüsseldelikt der strafrechtsreformerischen Bestrebungen der Aufklärung

Nadine Vetter

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Geisteswissenschaften, Kunst, Musik / Mittelalter

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 2,0, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn (Institut für Geschichtswissenschaft), Veranstaltung: Historische Kriminalitätsforschung, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Vergehen „Kindsmord“ im historischen Kontext der Frühen Neuzeit bildet den Ausgangspunkt für die zugrunde liegende Arbeit. Ziel der Arbeit ist es herauszufinden, ob und warum der Kindsmord das Schlüsseldelikt der strafrechtsreformerischen Bestrebungen in frühneuzeitlichen Prozessen des 17. und 18. Jahrhunderts darstellt. Anhand von makrohistorischen Interpretationen, ausgehend von statistischen Befunden ist der Versuch, entstanden, das Verbrechen mit der Entwicklung von Gesellschaft, Staat und Kirche zu verbinden. Zeitgenössische Vorstellungen von Moral, sowie Werten und Normen/Gesetzen können mittels Primärquellen rekonstruiert werden. Es handelt sich hierbei um ein immenses Aufkommen an Primärquellen in Form von Prozessakten, Urkunden, Verträgen und dergleichen. Die detailreiche Auswertung der einzelnen Fallbeispiele ist zwingend erforderlich, um ein flächendeckendes Bild der frühneuzeitlichen Ordnung zu konstruieren und Aussagen über die Epoche im größeren Zusammenhang treffen zu können. Die verwendete Forschungsliteratur wurde beinahe ausschließlich von Otto Ulbricht verfasst. Er gilt als Vorreiter in der Kindsmorddebatte und untersuchte das Vergehen und dessen Bestrafung im kulturellen Kontext des 17. und 18. Jahrhunderts. Otto Ulbricht ist Professor für Geschichte an der Universität Kiel. Seine Forschungsschwerpunkte sind Kriminalität, Pest und Armut in der Frühen Neuzeit. In seinen Publikationen „Kindsmord in der Frühen Neuzeit“ und „Kindsmörderinnen vor Gericht - Verteidigungsstrategien von Frauen in Norddeutschland 1680-1810“ erläutert er explizit den Tathergang, die Lebenssituation der Angeklagten und definiert den „Kindsmord“ auf rechtlicher Ebene. Desweiteren legt er den Schwerpunkt auf die Interpretation dieses Phänomens im frühneuzeitlichen Kontext. Seine Werke bilden die Grundlage dieser Arbeit und sollen zielführend zur Verifizierung der Ausgangsthese - Ein Frauendelikt als Schlüsseldelikt der strafrechtsreformerischen Bestrebungen der Aufklärung – dienen.

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Schlagwörter

frühe neuzeit, frauendelikt, kindermord