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Paradigmenwechsel im Sonderstatusverhältnis

Benjamin Roßkopf

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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / ÷ffentliches Recht, Verwaltungs-, Verfassungsprozessrecht

Beschreibung

Masterarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, FernUniversität Hagen, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Stichwort des „Sonderstatusverhältnisses“ stellt eine schillernde Rechtsfigur dar, die zu den Grundlagen der staats- und verfassungsrechtlichen Ausbildung gehört, über deren konkrete Bedeutung indes ein hohes Maß an Unklarheit herrscht. Da die Fallkonstellationen des Sonderstatusverhältnisses aufgrund der Vielzahl der sich in solchen Verhältnissen bewegenden Personen keine Seltenheit sind und es aufgrund der bestehenden Unklarheiten in diesem Bereich immer wieder zu Problemen kommt, wenn versucht wird, die dort entstehenden Divergenzen aufzulösen, ist diese Thematik in dieser Arbeit aufgerollt worden. Es werden das Sonderstatusverhältnis und der sich dort vollzogene Paradigmenwechsel dargestellt und kritisch beleuchtet. Zu diesem Zweck wurde zunächst in einem ersten Teil auf die Herkunft und die weitere geschichtliche Entwicklung dieses Rechtsinstituts eingegangen. In diesem Zusammenhang wurden vor allem die Hintergründe für die Schaffung dieser Rechtsfigur aufgezeigt. In einem zweiten Teil wurden die heutige Begrifflichkeit des „Sonderstatusverhältnisses“ erörtert und die Konturen dieser Figur aufgezeigt. Anschließend wurde in einem dritten Teil der aktuelle Diskussionsstand zu dieser Thematik dargelegt. Dabei wurde insbesondere herausgearbeitet, welche Rolle dieses Institut derzeit in der aktuellen Rechtspraxis spielt und welchen stand das Sonderstatusverhältnis hat. Nachdem im letzten Teil ein Fazit zu der dargestellten Thematik gezogen worden ist, wurden mögliche Entwicklungen hierzu aufgezeigt. Neben der Aufrechterhaltung des Bewusstseins, welch elementare Rolle dieses Rechtsinstitut in der deutschen Jurisprudenz doch spielt, war Ziel dieser Arbeit, einen Beitrag zur Lösung etwaiger zukünftiger Grundrechtskollisionen im Rahmen von sich in Sonderstatusverhältnissen befindlichen Parteien zu leisten.

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Schlagwörter

sonderstatusverhältnis, paradigmenwechsel