img Leseprobe Leseprobe

Warum die Selbstgeldwäsche straffrei bleiben muss

Why self-money laundering must remain exempt from punishment

Christian Schröder, Marcus Bergmann

PDF
26,80
Amazon iTunes Thalia.de Weltbild.de Hugendubel Bücher.de ebook.de kobo Osiander Google Books Barnes&Noble bol.com Legimi yourbook.shop Kulturkaufhaus ebooks-center.de
* Affiliatelinks/Werbelinks
Hinweis: Affiliatelinks/Werbelinks
Links auf reinlesen.de sind sogenannte Affiliate-Links. Wenn du auf so einen Affiliate-Link klickst und über diesen Link einkaufst, bekommt reinlesen.de von dem betreffenden Online-Shop oder Anbieter eine Provision. Für dich verändert sich der Preis nicht.

Berliner Wissenschafts-Verlag img Link Publisher

Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie

Beschreibung

Die Autoren untersuchen die Straflosigkeit der „Selbstgeldwäsche“ in Deutschland. Von Selbstgeldwäsche spricht man, wenn jemand die Erträge aus seiner eigenen Vortat verbirgt, ihre Herkunft verschleiert oder eine sonstige Geldwäschehandlung daran vornimmt. °°Er wäscht sozusagen selbst, ohne Unterstützung durch weitere Personen. Bislang ist die Selbstgeldwäsche nach § 261 Abs. 9 Satz 2 StGB straflos. Allerdings gibt es Überlegungen – angestoßen durch die Financial Actions Task Force –, in Deutschland die Selbstgeldwäsche unter Strafe zu stellen. Die Autoren analysieren daher, ob das deutsche Recht diese Straflosigkeit erfordert oder die Bestrafung der Selbstgeldwäsche anordnen könnte. °°Sie kommen zu dem Ergebnis, dass die Selbstgeldwäsche straflos bleiben muss. Alle Überlegungen zu den Regelungszielen und denkbaren Rechtsgütern der Geldwäsche laufen darauf hinaus, dass die Straflosigkeit der Selbstgeldwäsche aus dogmatischen und verfassungsrechtlichen Prinzipien, die zu den Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung zu zählen sind, notwendig ist.

Weitere Titel in dieser Kategorie
Cover Gender & Crime
Dilken Çelebi
Cover Wer war der Mörder
Walter Brendel
Cover Whistleblowing
Claude Eric Bertschinger

Kundenbewertungen

Schlagwörter

Selbstgeldwäsche, Selbstbelastungsfreiheit, Doppelbestrafung