Gleiches Recht der Älteren auf gesellschaftliche Teilhabe
Lothar Michael
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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / ÷ffentliches Recht, Verwaltungs-, Verfassungsprozessrecht
Beschreibung
Altersdifferenzierungen können verschiedenste Gründe haben. Sie können, müssen aber nicht altersdiskriminierend sein und verdienen eine differenzierende rechtliche Bewertung. Rechtliche Fragen der Altersdifferenzierungen und deren Bedeutung für die gesellschaftliche Teilhabe der Älteren lassen sich exemplarisch am Beispiel von Finanz- und Versicherungsprodukten erörtern. Neben der rechtlichen Bewertung werden Optionen der Änderung der einschlägigen Gesetze und der Verfassung behandelt. Das Recht der Älteren sollte auf verschiedenen Ebenen (Grundgesetz und Unionsrecht, deutsche und europäische Gesetzgebung mit jeweils allgemeineren und spezielleren Regelungen) weiter entwickelt werden, die sich wechselseitig ergänzen, ohne dass eine dieser Ebenen eine andere entbehrlich machte. Gerade ein Antidiskriminierungsrecht auf verschiedenen Rechtsebenen kann den Bedürfnissen sowohl der Generalisierung als auch der spezifischen Ausgestaltung Rechnung tragen.
Kundenbewertungen
Gesellschaftliche Teilhabe, Recht der Älteren, Gleiches Recht der Älteren, Altersdiskriminierung, Altersdifferenzierung, Finanz- und Versicherungsprodukte, Uniage-Tarife