Radfahrerfall
Andreas S Luksch
* Affiliatelinks/Werbelinks
Links auf reinlesen.de sind sogenannte Affiliate-Links. Wenn du auf so einen Affiliate-Link klickst und über diesen Link einkaufst, bekommt reinlesen.de von dem betreffenden Online-Shop oder Anbieter eine Provision. Für dich verändert sich der Preis nicht.
Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Handels-, Wirtschaftsrecht
Beschreibung
Hat ein Versicherer eine Leistung an einen Versicherungsnehmer erbracht, so kann er gegebenenfalls auch bei einem außerhalb des Versicherungsvertrages stehenden Schadensverursacher zumindest einen Teil seiner Leistung zurückverlangen. Voraussetzung hierfür ist, dass dem Versicherungsnehmer ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Schadensverursacher zusteht. Daher steigt dieser Übungsfall zunächst auch sehr umfangreich in die Prüfung eines deliktischen Anspruchs ein. Ob und in welchem Umfang diese Ansprüche des Versicherungsnehmers dann per Gesetz auf den Versicherer übergehen, ist ein weiterer Schwerpunkt des Falles.
Kundenbewertungen
Verschulden, direkter Vorsatz, Schadensersatz, Rechtswidrigkeit, Kausalität, grobe Fahrlässigkeit, § 86 VVG, Deliktsrecht, Vorsatz, deliktische Ansprüche, Regress, § 823 BGB