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Permanenter Ausnahmezustand. Wenn Präventivmaßnahmen zum Regelfall werden

Eine Analyse der § 48 Weimarer Reichsverfassung (WRV) und der neuen französischen Anti-Terror-Gesetzgebung

Felix Tiemann

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Geisteswissenschaften, Kunst, Musik / Allgemeines, Lexika

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Allgemeines / Vergleiche, Note: 1,0, Universität Bielefeld, Sprache: Deutsch, Abstract: In Anlehnung an die These vom „permanenten Ausnahmezustand“ soll sich diese Arbeit mit einer als „Präventivzustand“ zu verstehenden Konstellation auseinandersetzen. Die zentrale Frage, die sich in diesem Zusammenhang stellt, ist, ob es heute überhaupt noch eine richtige Grenze zwischen Normal- und Ausnahmezustand gibt oder ob diese mittlerweile fließend ist. Obwohl eine solche Abgrenzung zunächst offensichtlich erscheint, sind bestimmte Handlungen einzelner Staaten ausschlaggebend für die Annahme, dass eine solche Abgrenzung nur bedingt oder gar nicht möglich ist, da sich unter anderem einzelne Merkmale der Zustände in einem anderen Zustand finden lassen. Denn als das letzte Mittel eines Staates, um sich gegen eine außerordentliche Bedrohung zu behaupten, kann der Ausnahmezustand gesehen werden. Der Ausnahmezustand ist eine Maßnahme, die ein Staat ergreifen kann, um die staatliche Ordnung aufrecht erhalten zu können. Für einen bestimmten Zeitraum kann der Staat oder der Souverän einen solchen Zustand einrichten, es tritt in den meisten Fällen eine sogenannte Notstandsklausel in Kraft, welche eine Verschiebung der Kompetenzen weg von der Legislative hin zur Exekutive bedeutet. Immer häufiger kommt es jedoch vor, dass Staaten den Ausnahmezustand permanent werden lassen, so z.B. in Algerien, Ägypten oder Syrien. Aktuelle Beispiele für einen ausgerufenen Ausnahmezustand sind Frankreich, die Türkei, die USA, die Malediven und Jamaika. Zudem findet man den Ausnahmezustand in vereinzelten Regionen, wie in Genua (Italien).

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Schlagwörter

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