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Das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche. Paragraph 219a StGB

Celina Prade

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Geisteswissenschaften, Kunst, Musik / Sozialpädagogik, Soziale Arbeit

Beschreibung

Fallstudie aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,0, Internationale Berufsakademie der F+U Unternehmensgruppe Darmstadt, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Jahr 2017 entstand durch die Verurteilung der Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel auf Grundlage des Paragraphen 219a StGB, der Werbung und Information über Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt, eine hitzige öffentliche Debatte. Diese Fallstudie stellt zunächst die aktuelle rechtliche Lage dar geht dann auf die soziale, juristische und politische Debatte rund um die aktuellen Veränderungen im Abtreibungsrecht ein. Im Zuge des gegenwärtigen gesellschaftlichen Wertewandels finden Themen wie Gleichberechtigung der Geschlechter sowie Frauenrechte zunehmend Beachtung. Im Zuge der intensiven Auseinandersetzung mit der Selbstbestimmung der Frau rückte auch der Aspekt Schwangerschaftsabbruch und die zugrundeliegenden rechtlichen Regulierungen in den Fokus der Betrachtung. Im Jahr 2017 entstand eine hitzige öffentliche Debatte. Diskutiert wird der Paragraph unter den Gesichtspunkten der Geschlechtergleichheit, der Menschen und Persönlichkeitsrechte sowie der Verfassungsmäßigkeit der Gesetzeslage. Bei der Ausarbeitung der sozial-gesellschaftlichen sowie der juristischen Perspektive wurde sich aufgrund der Themenvorgabe auf die Aspekte des Werbeverbots beschränkt. Weitergehende Diskussionen um die §§218ff StGB, wie bspw. fundamentale Diskussionen über den Beginn von Leben und die Rechte eines Embryos werden bewusst außen vorgelassen.

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Schlagwörter

Schwangerschaftsabbruch, 218, Strafrecht, 219a, Hänel, Abtreibung