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Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO)

Claudia Meyer

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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Sonstiges

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,0, Fachhochschule für Wirtschaft Berlin (-), Veranstaltung: Absatz- und Wettbewerbsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die WIPO (World Intellectual Property Organisation) wurde als Nachfolgerin des Vereinigten Internationalen Büros zum Schutze des geistigen Eigentums am 04.07.1967 ins Leben gerufen. Die Wurzeln der WIPO reichen ins Jahr 1883 als Johannes Brahms die 3. Symphonie komponierte, denn die WIPO geht zurück auf die Pariser Konvention von 1883 zum Schutze des gewerblichen Eigentums und die Berner Übereinkunft von 1886 zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst. Beide Verträge schufen zunächst je ein Internationales Büro bzw. Sekretariat in Bern. Diese beiden Büros wurden 1893 zu einer Verwaltungsunion, den sogenannten Vereinigten Büros zusammengelegt, bis sie 1970 durch das Internationale Büro für geistiges Eigentum ersetzt wurden. Am 17.12.1974 bekam die WIPO durch die UN-Generalversammlung den Status einer UN-Sonderorganisation mit Sitz in Genf verliehen. Heute gehören 175 Staaten der WIPO an; das entspricht 90 Prozent aller Staaten der Erde. Die Bundesrepublik Deutschland trat der internationalen Organisation am 19.09.1970 bei. Für die Jahre 2000 und 2001 stehen der WIPO 410 Mio. Schweizer Franken zur Verfügung. Ihre Aufgabe besteht darin, den Schutz des geistigen Eigentums durch die Zusammenarbeit der Staaten und im Zusammenhang mit anderen internationalen Organisationen zu fördern und verwaltungsmäßige Zusammenarbeit der Verbände für das geistige Eigentum (z.B. Erfindungen, Markennamen, Literatur, Musik, Fotografie) zu gewährleisten. Seit Ende 1999 existiert es ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) zum Schutz von Domain-Namen, das auf den von der ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) erlassenen Rules for Uniform Domain Name Dispute Policy (UDRP) basiert. Im folgenden wird zunächst geklärt, was unter den für diese Arbeit grundlegenden Begriffen Domain-Grabbing bzw. Cybersquatting zu verstehen ist. Fortgefahren wird damit, die Entwicklung der Vergabe von Domain-Namen darzustellen. Anschließend werden zum besseren Verständnis und zur Hinführung zum eigentlichen Thema allgemeine Charakteristika und Verfahrensvorschriften der Uniform-Policy vorgestellt. Im Mittelpunkt dieser Arbeit steht jedoch das Verfahren selbst mit seinen Schiedsrichtern (dem sogenannten Panel), seinem Anwendungsbereich und seinen materiellen Entscheidungsgrundsätzen.

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Schlagwörter

Wettbewerbsrecht, Eigentum, Weltorganisation, Absatz-