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Brauchen wir ein "öffentlich-rechtliches Internet"? Der Grundversorgungsauftrag von ARD und ZDF in Bezug auf neue Medien

Mario Schmidt

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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Medienwissenschaft

Beschreibung

Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Massenmedien allgemein, Note: 2,3, Universität Siegen, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Titel dieser Arbeit beruht auf einem Zitat von Hans-Joachim Otto (FDP). In einem Interview mit der Netzzeitung sagte Otto 2006: „Wir brauchen kein öffentlich- rechtliches Internet“. Er begründet seine Position damit, dass bei einem zu starken Angebot von ARD und ZDF im Internet „kleinere Unternehmen im Online-Bereich auf der Strecke“ bleiben würden und „der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist kein Multimediahaus“. Die Angebote im Internet müssten auf eine Begleitung der Programmangebote beschränkt bleiben. Der Begriff „Grundversorgung“ spielt eine wesentliche Rolle bei der Beantwortung der Frage nach der Legitimation der Öffentlich-Rechtlichen. Aus dem zweiten Teil des Arbeitstitels ergibt sich die Frage nach der Art und den Möglichkeiten die „neue Technologien“ beinhalten könnten. „Internet“ steht in dieser Arbeit symbolisch für alle sogenannten neuen Technologien, die mittels Computer oder anderer, mobiler Geräte (wie das Mobiltelefon) den Empfang von audio-visuellen Daten ermöglichen. In Zeiten des Medienumbruchs, der Konvergenz von Fernsehen und Internet befinden sich auch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vor neuen Herausforderungen. Neben der privat-wirtschaftlichen Fernseh- und Hörfunkkonkurrenz, die seit 1984 für Veränderungen in der Medienlandschaft in Deutschland gesorgt haben, richten 2006 darüber hinaus zahlreiche Onlineanbieter ihre Dienste an den Rezipienten. Das Medienangebot wird größer und ergänzt die klassischen Medien um neue Möglichkeiten (wie zum Beispiel das Herunterladen von Fernsehsendungen auf den Computer). Wenn das Fernsehen und das Internet zusammenwachsen, stellt sich für denn öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Frage, zu welchen Angeboten er online verpflichtet ist, um seinen gesetzlich verankerten Auftrag künftig zu erfüllen. Ist das Internet für die Rundfunkangebote (Fernsehen und Hörfunk) von ARD und ZDF ein weiterer technischer Verbreitungsweg, wie das Kabel- oder Satellitenfernsehen? Muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk sein Angebot ausbauen, um die neuen Nutzungsmöglichkeiten (wie zum Beispiel Interaktion, Download, Online-Archiv) auszuschöpfen? Lässt sich der bestehende Auftrag der Öffentlich- Rechtlichen auf neue Technologien anwenden? Welche Rolle spielt der öffentlich-rechtliche Rundfunk für unsere demokratisch organisierte Gesellschaft?

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Schlagwörter

Bezug, Grundversorgungsauftrag, Medien, ZDF, Brauchen, neue Medien, ARD, Internet, öffentlich-rechtlich