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Die Staatsfreiheit im öffentlich-rechtlichen Rundfunk am Beispiel des Radio Bremen-Gesetzes

Jannis Frech

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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Politisches System

Beschreibung

Bachelorarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 1,0, Universität Bremen (Politikwissenschaftliches Institut), Sprache: Deutsch, Abstract: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein wesentlicher Bestandteil des politischen und gesellschaftlichen Systems der Bundesrepublik Deutschland. Seine Einrichtung nach Ende des zweiten Weltkrieges stand tief unter den Eindrücken des totalitären NS-Regimes. Die oberste Devise lautete deshalb Staatfreiheit. Denn „erst die Unabhängigkeit des Mediensystems vom staatlichen Bereich verschafft jene Glaubwürdigkeit, die für legitimatorische Vorgänge im politischen Bereich notwendig erscheint.“ Der Rundfunk in Deutschland sollte fortan als Medium der Gesellschaft dienen und nicht dem Staat. Dies stellte den Gesetzgeber vor große organisatorische Herausforderungen. Das Rundfunkssystem hat sich seitdem stark gewandelt, vor allem durch das Hinzukommen eines privaten Rundfunks. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist heute mehr denn je einem hohen Legitimationsdruck ausgesetzt und Gegenstand von regionalen, nationalen und kontinentalen Debatten. Die Diskussion um seine Staatsferne und den Einfluss von Parteien auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist dabei aber nicht neu: „Die Frage nach Freiheit oder Abhängigkeit des Rundfunks vom Staat durchzieht wie ein roter Faden die gesamte Rundfunkgeschichte.“ Eine wesentliche Rolle in der Frage nach Staatsfreiheit und Unabhängigkeit des Rundfunks spielen die Aufsichtsgremien. In diesen sitzen Vertreter der Gesellschaft und der Politik und beaufsichtigen den Rundfunk nach gesetzlich festgeschriebenen Kriterien. Die Rolle der Politik in den Rundfunkgremien erscheint dabei als besonders interessanter Untersuchungsgegenstand, denn „durch die institutionelle und personelle Verschränkung beeinflussen sich Politik und Medien gegenseitig. Am sichtbarsten ist diese Verschränkung in den Rundfunkgremien […].“ Das Bild der Rundfunkgremien ist in der Öffentlichkeit dabei nicht das Beste. Norbert Schneider, Leiter der Landesmedienanstalt NRW erkennt sogar einen schleichenden Prozess der politischen Einflussnahme: „Die faktischen Besitzer des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wurden nach und nach die politischen Parteien. Sie nahmen sich, was die Gesellschaft liegen ließ und füllten insofern nur ein Machtvakuum aus. Doch sie nutzten diesen Einfluss immer entschlossener zur Stützung ihrer eigenen politischen Macht. Längst geht nichts mehr ohne sie oder gegen sie.

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Schlagwörter

Staatsfreiheit, Beispiel, Radio, Rundfunk, Bremen-Gesetzes