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Haben (insb. gemischt-wirtschaftliche) Aktiengesellschaften Grundrechte?

Christoph Gand

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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / ÷ffentliches Recht, Verwaltungs-, Verfassungsprozessrecht

Beschreibung

Bachelorarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,0, Ruhr-Universität Bochum, Sprache: Deutsch, Abstract: Bis weit in die 80er-Jahre des vergangenen Jahrhunderts kannte die wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand kaum Grenzen. Vor allem mit der Umwandlung von ehemals Sondervermögen des Bundes in den vergangenen Jahrzehnten in private Rechtsformen und der Gründung von so genannten Public Private Partnerships wurden Unternehmensformen geschaffen, an denen sowohl die öffentliche Hand selbst als auch private Rechtssubjekte Anteile halten. Auch wenn eine wirtschaftliche Betätigung des Staates, gleich welcher Organisations- und Handlungsform, als zulässig anerkannt wird, bestehen erhebliche Schwierigkeiten in der Beurteilung der Fragen, inwieweit der Staat bzw. ein Unternehmen, an dem die öffentliche Hand nur anteilig beteiligt ist, an die Grundrechte gebunden ist und ob diese Unternehmen nicht auch grundrechtlichen Schutz für sich beanspruchen können. Die Frage einer Grundrechtsberechtigung bzw. –verpflichtung von gemischt-wirtschaftlichen Unternehmen ist ein bis dato noch nicht abgeschlossenes Problem und führt daher keinesfalls ein Schattendasein, sondern ist vor allem in der Rechtspraxis von erheblicher Bedeutung. Diese Arbeit gibt zunächst im folgenden zweiten Abschnitt einen allgemeinen Überblick über die Grundrechtsberechtigung und -verpflichtung von juristischen Personen. Im dritten Abschnitt folgt in drei Unterabschnitten eine Untersuchung der Grundrechtsberechtigung und –verpflichtung von Aktiengesellschaften, wobei im ersten Unterabschnitt der Fokus auf rein private AGs, im zweiten Unterabschnitt auf AGs im vollständigen Besitz der öffentlichen Hand und im letzten Unterabschnitt auf gemischt-wirtschaftliche AGs gelegt wird. Die Arbeit schließt mit einem Fazit im vierten Abschnitt und gibt dabei, bezugnehmend auf aktuelle Sachverhalte, Hinweise auf die Gestaltung möglicher Lösungsansätze.

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Schlagwörter

juristische person, Post, ag, flughafen, sitztheorie, HEW, zweckbindung, Fraport, GG, Bundesverfassungsgericht, kapitalgesellschaft, Eisenbahnverfassungsrecht, rechtsformansatz, gemischtwirtschaftlich, wesensentsprechende anwenbarkeit, eigengesellschaften, grundrechtsverpflichtung, grundrechtstypische gefährdungslage, Bahn AG, gemischt-wirtschaftlich, BVerwG, Telekom, BVerfG, beherrschungsansatz, Art. 19 III, mittelbare grundrechtsberechtigung, aktiengesellschaft, Bundesverwaltungsgericht, grundrechsbindung, Grundrechtsgewährleistungsansatz, nachfolgeunternehmen, grundrechte, bund, grundgesetz, grundrechtsträgerschaft, schutz, privatrecht, aufgabenansatz, öffentliches recht