Hauptpflicht zur Arbeitsleistung
Siegfried Schwab, Silke Schwab
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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Arbeits-, Sozialrecht
Beschreibung
Forschungsarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,1, Duale Hochschule Baden-Württemberg Mannheim, früher: Berufsakademie Mannheim (Forschungsinstitut (FOI)), Sprache: Deutsch, Abstract: Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis als gegenseitigem Vertragsverhältnis. Nach § 611 Abs. 1 BGB ist der Arbeitnehmer zur Leistung der versprochenen Dienste verpflichtet. Hinsichtlich dieser vertraglichen Hauptpflicht zur Arbeitsleistung gilt: - Schuldner/Gläubiger der Arbeitsleistung - Art und Inhalt der Arbeitspflicht - Ort der Arbeitspflicht - Zeitliche Grenzen der Arbeitspflicht - Überstunden und Kurzarbeit Wie in jedem gegenseitigen Vertrag kann auch die Hauptleistungspflicht des Arbeitnehmers suspendiert oder ganz ausgeschlossen sein. Dies ist der Fall, wenn eine Befreiung von der Arbeitspflicht eingreift. Besondere Rechte und Pflichten beider Parteien ergeben sich bei der Teilzeitarbeit.
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Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis, § 2 NachwG, Teilzeitarbeit, Arbeitsrecht, Hauptpflicht, Lohn, Arbeitsleistung