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Die Zwei-Stufen-Theorie im Verwaltungsrecht

Martin Neumann

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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / ÷ffentliches Recht, Verwaltungs-, Verfassungsprozessrecht

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 14 Punkte, Universität Augsburg (Institut für Öffentliches Recht), Veranstaltung: Propädeutisches Seminar im Verwaltungsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Zwei-Stufen-Theorie ist einer der bedeutendsten Bestandteile des modernen Verwaltungsrechts. Das Werk behandelt ihre Entwicklung und ihren Anwendungsbereich in einer kritischen Würdigung. Die Zwei-Stufen-Theorie ist eine Rechtsbeziehung, deren Grundlage öffentlich-rechtlicher Natur (meistens ein Verwaltungsakt) ist und auf zweiter Stufe privatrechtlich vollzogen werden kann. Die Verwaltung hat also bei der Ausgestaltung des Vollzugs des Verwaltungsaktes ein Wahlrecht zwischen öffentlich- und privatrechtlichen Handlungsformen. Für die entsprechende Einstufung ist grundsätzlich nicht der Regelungsgegenstand entscheidend, sondern der Wille der Behörde.

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Schlagwörter

verwaltungsrecht, zwei-stufen-theorie