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Das RV-Leistungsverbesserungsgesetz 2014. Eine kritische Würdigung

Simon Winzer

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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / ÷ffentliches Recht, Verwaltungs-, Verfassungsprozessrecht

Beschreibung

Bachelorarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,3, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen; Duisburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 26. Juni 2014 veröffentlichte der Bundespräsident das „Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz)“ im Bundesgesetzblatt. Der Schwerpunkt dieser Arbeit liegt bei der rechtlichen Würdigung des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes. Sie stellt die beitrags- und rentenrechtlichen Besonderheiten durch die unterschiedlichen Rechtsanwendungen der verschiedenen Personenkreise heraus. Anschließend erfolgt nach vorheriger Beschreibung des Gleichheitssatzes aus Artikel 3 GG eine Prüfung, ob und inwieweit die Altersrente für besonders langjährig Versicherte und die Mütterrente gegen das Grundgesetz verstoßen. Vorher jedoch erfolgt eine Darstellung des Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung. Hierbei wird neben den beiden Schwerpunkten die Verbesserung der Erwerbsminderungsrente und die Anpassung der jährlichen Aufwendungen für Leistungen zur Teilhabe (Rehabilitationsbudget) behandelt. Aufgrund mehrerer Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu Stichtagsregelungen in der Vergangenheit erfolgt in dieser Arbeit keine verfassungsrechtliche Betrachtung der verbesserten Erwerbsminderungsrente. Des Weiteren erfolgt in der Thesis die Thematisierung der Finanzierung des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes. Die Arbeit stellt dar, wie und womit der Gesetzesbeschluss finanziert wird, und ermittelt den durchschnittlichen finanziellen Vorteil durch Leistungen der einzelnen Jahrgänge vom sogenannten Rentenpaket. Ferner nennt sie den durchschnittlichen geldwerten Vorteil der einzelnen Jahrgänge. In diesem Rahmen erfolgt eine Prüfung, ob das Beitragssatzgesetz 2014 als erste Maßnahme der Finanzierung gegen das Rechtsstaatsgebot aus Artikel 20 GG verstößt. Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages rügten das Gesetz in einem Gutachten und wiesen darauf hin, dass die rückwirkende Festsetzung des Beitragssatzes gegen das Grundgesetz verstoße. Abschließend werden die Ergebnisse in einem Fazit zusammengefasst und erörtert.

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Schlagwörter

Reha, Rehabilitation, Rente, Gleichheitsgrundsatz, Rente mit 63, Mütterrente, Rentenpaket, Rentenrecht, Grundgesetz, Altersrente für besonders langjährig Versicherte, Rückwirkungsverbot, Gleichheit, Sozialgesetzbuch, Rechtstaatsgebot, Rentenversicherung, Rechtsstaat, Sozialstaat, Altersrente