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Der Architektenvertrag aus der Sicht des Architekten

Silvio Gräning

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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 2,0, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Stuttgart, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Architektenvertrag aus der Sicht des Architekten. Sie möchte Risiken und eventuelle Folgen aufzeigen und Lösungsansätze zur vertraglichen Steuerung gewisser Unwägbarkeiten aufzeigen. Dies soll am Ende mit Formulierungsvorschlägen für allgemeine Änderungswünsche an der Ausführung seitens des Bauherrn, und im Speziellen für die Themen Teilabnahme und Abschlagszahlung sowie für den Vorrang der Nacherfüllung im Mangelfall geschehen. Dafür werden zuerst der Vertrag und seine vertragstypologische Einordnung, und danach die daraus für den Architekten resultierenden Rechte und Pflichten betrachtet. Demgegenüber stehen zur Verdeutlichung auch die Rechte und Pflichten des Bauherrn, um daraus Formulierungsvorschläge für den Architektenvertrag abzuleiten. Dabei wird der Versuch unternommen, das vertragliche Risiko des Architekten zu mindern, ohne dabei die Stellung des Bauherrn zu verschlechtern. Architekten sind Planer, Lenker und Überwacher von Bautätigkeiten aller Art. Je nach Beauftragung bereiten sie die Entstehung eines Bauwerks vor, planen die Ausführung, stellen Berechnungen für den Kostenrahmen an und überwachen die Entstehung des Bauwerks. Kurzum, sie müssen mit Weitsicht, aber auch mit großer Vorsicht agieren.

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Schlagwörter

Werkvertrag, Architektenrecht, BGB, Architektenvertrag, Schuldrecht