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Weimar ist nicht Bonn. Schlussfolgerungen des Parlamentarischen Rates aus der Weimarer Verfassung

Samuel Joseph

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Geisteswissenschaften, Kunst, Musik / Regional- und Ländergeschichte

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Europa Nachkriegszeit, Note: 1,3, Evangelische Hochschule für Soziale Arbeit Dresden (FH), Veranstaltung: Anthropologie, ethische Urteilsbildung, Menschen- und Grundrechte, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs zeichnete sich sehr schnell eine deutsche Teilung ab, da die Vorstellungen der Alliierten über die Gestaltung einer gesamtdeutschen politischen Linie weit auseinander gingen. Nachdem der staatliche Neuaufbau über die Gemeindeebene bis hin zur Bildung von Ländern erfolgt war, wurden die Ministerpräsidenten der elf westdeutschen Länder von den drei westlichen Militärgouverneuren beauftragt, "eine 'verfassungsgebende Versammlung' einzuberufen" (ebd., S. 7). Die sogenannten "Londoner Empfehlungen" von 1948 bereiteten damit den Weg für die Entstehung eines westdeutschen Teilstaats. Der Parlamentarische Rat wurde nicht nur vor die Herausforderung gestellt, parteiübergreifend konstruktive Arbeit zu leisten, sondern musste ebenso die angeblichen oder tatsächlichen Funktionsfehler der Weimarer Reichsverfassung (WRV) analysieren, die eine Verfassungsdurchbrechung ermöglichten, und letztendlich zur Entstehung der totalitären Diktatur führten. Die negativen Erfahrungen über das Scheitern der Weimarer Republik waren zu einprägsam, um unverändert zur Weimarer Staatsform zurückzukehren. Wie sollte der neue Parlamentarismus aussehen? Wie viel Macht sollte dem Staatsoberhaupt zustehen? Welche Maßnahmen müssen getroffen werden, um eine Regierungsstabilität zu ermöglichen? Der Parlamentarische Rat stand bei der Ausarbeitung des Bonner Grundgesetzes (BGG) vor vielen Fragen. Eines war jedoch sicher: Eine Aushöhlung der demokratischen Ordnung, wie sie in der Weimarer Republik stattgefunden hat, sollte sich nicht wiederholen.

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Schlagwörter

Parlamentarischer Rat, Grundgesetz, Weimarer Verfassung, Verfassung, Vergleich