Welche Spielräume bestehen für eine Disziplinarmaßnahme nach Verhängung einer Strafe durch die Strafgerichtsbarkeit?
Florian Hertle
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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / ÷ffentliches Recht, Verwaltungs-, Verfassungsprozessrecht
Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 1,3, Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung Brühl - Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung, Sprache: Deutsch, Abstract: Öffentlich-rechtliche Dienstherren verfügen in Form des Disziplinarrechts über ein äußerst wirksames Mittel, um die Beamten durch Disziplinarmaßnahmen zur Pflichterfüllung zu mahnen und sich in besonderen Ausnahmesituationen von diesen zu lösen. Doch stellt sich die Frage, inwieweit ein Dienstvergehen des Beamten mit einer Disziplinarmaßnahme sanktioniert werden kann, sofern dem Beamten schon durch die Strafgerichtsbarkeit eine Strafe auferlegt wurde. Zur Klärung dieser Fragestellung wird zunächst das Verhältnis zwischen Straf- und Disziplinarrecht unter Ausführung des Ziels und Zwecks der jeweiligen Sanktionsmaßnahmen dargestellt. Darauf aufbauend soll die Vereinbarkeit mit dem Doppelbestrafungsverbot bei Verhängung einer zusätzlichen Disziplinarmaßnahme nach einer strafgerichtlich ausgesprochenen Strafe eruiert werden. Anschließend werden die gesetzlich festgeschriebenen Spielräume für eine Disziplinarmaßnahme nach der strafgerichtlichen Verurteilung des Beamten zu einer Strafe aufgezeigt und in einer abschließenden Bewertung untersucht, ob diese Regelung das Verhältnismäßigkeitsprinzip hinreichend beachtet.
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Disziplinarmaßnahme Strafrecht Doppelbestrafung Beamter Dienstvergehen Bundesdisziplinargesetz