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John Stuart Mills "On Liberty". Ist Hate Speech nach dem Begriff der Meinungsfreiheit von J. S. Mill legitim?

Inken Bräger

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Geisteswissenschaften, Kunst, Musik / Deutscher Idealismus, 19. Jahrhundert

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Philosophie - Philosophie des 19. Jahrhunderts, Note: 1,7, Ludwig-Maximilians-Universität München (Philosophie), Veranstaltung: Praktische Philosophie, Sprache: Deutsch, Abstract: An Aktualität ist die Diskussion um "Hate Speech" kaum zu übertreffen: Donald Trumps Reden, die AfD im deutschen Bundestag oder die Herausforderung durch (anonyme) Hetze und Diskriminierung im Internet seien hier nur beispielhaft genannt. Nicht erst seit dem zweiten Weltkrieg fordern Hassreden uns als Gesellschaft nicht nur heraus sondern auch immer wieder auf, unsere Umwelt reflektiert zu betrachten. Dennoch stellt die Freiheit der persönlichen Meinungsäußerung eines der zentralen Menschenrechte dar und gilt als unabdingbar für das Funktionieren eines demokratischen Rechtsstaates. Was passiert, wenn diese Freiheit beschnitten wird, zeigt ein Blick in die Geschichte schmerzlich. Aus diesem Grund ist in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, dem Grundgesetz, welches vom Parlamentarischen Rat am 8. Mai 1949 beschlossen wurde, das Recht der freien Meinungsäußerung festgehalten. Um eine hinreichende Antwort auf die gestellte Frage geben zu können, wird zunächst der aktuelle Rahmen der Begriffsdefinition und verschiedene Kategorisierungen von Hate Speech gegeben, sowie mit Beispielen veranschaulicht. Für wie wichtig Mill die freie Meinungsäußerung, auch Free Speech, erachtet, wird nachfolgend deutlich, denn eine Meinung zu unterdrücken ist für ihn wie Raum am menschlichen Geschlecht. Daher wird im Weiteren beschrieben, auf welche Weise er sein Plädoyer für freie Meinungsäußerung ausführt und die Theorie dargelegt, nach der beurteilt werden soll, ob Hate Speech nach John Stuart Mill zulässig ist. Die Antwort folgt im nächsten Kapitel und spricht sich dafür aus, dass Hate Speech in mehreren Aspekten nicht dem Mill’schen Verständnis von legitim geäußerter Meinung entspricht. Die Gründe, die eine staatliche Regulierung regulieren legitimieren werden ausgeführt, bevor der Diskurs mit einem Fazit schließt.

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Schlagwörter

Mill, Rechtsextremismus, Hate Speech