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Laufbahnwechsel in den höheren Dienst nach den §§ 35 ff. Bundeslaufbahnverordnung

Tobias Sogorski

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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / ÷ffentliches Recht, Verwaltungs-, Verfassungsprozessrecht

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 1,7, Universität Kassel, Sprache: Deutsch, Abstract: Der demografische Wandel macht auch vor dem größten Arbeitgeber der Bundesrepublik, der öffentlichen Verwaltung, keinen Halt. Diese konkurriert zunehmend mit Akteuren der privaten Wirtschaft um qualifizierte Fachkräfte, um ausscheidende Leistungsträger qualitativ ersetzen zu können. Daneben bleibt es auch eine zentrale Aufgabe, bestehendes Personal in den eigenen Reihen zu halten und qualitativ weiterzubilden, die dann ausgeschiedenes Personal aus hohen Positionen nachfolgen. Vorteil hierbei ist, dass diese im Gegensatz zu externem Personal bereits an Verwaltungserfahrung verfügen. Hierfür müssen Bedienstete des geho-benen Dienstes einen Aufstieg in den höheren Dienst vollziehen. Der Aufstieg in den höheren Dienst in der Bundesverwaltung wird durch diverse Rechtsgrundlagen im Bundesbeamtengesetz in Verbindung mit der Bundeslaufbahnverordnung geregelt. Mit Veröffentlichung der neuen Laufbahnverordnung am 07.02.2014 im Bundesgesetz- und Verordnungsblatt, wurden die neuen Bachelor- und Masterhochschulabschlüsse in das Laufbahnrecht integriert. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, in welchem rechtlichen Rahmen sich die zahlreichen Bundesbeamten des gehobenen Dienstes für einen Aufstieg in den höheren Dienst bewegen und welche Möglichkeiten die „neuen“ Studiengänge hierfür bieten. Diese Arbeit beschränkt sich dabei auf die §§ 35 ff der Bundeslaufbahnverordnung und ausschließlich auf die Bundesverwaltung. Auf landesrechtliche Regelungen wird hier nicht eingegangen. Diese Arbeit gliedert sich in fünf Kapitel. Kapitel zwei behandelt die maßgeblichen verfassungsrechtlichen und bundesrechtlichen Grundlagen sowie die Gründe und Entwicklung, die zu der Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung führten. Die grundlegenden rechtlichen Regelungen zum Aufstiegsverfahren werden in Kapitel drei abgehandelt. Dabei wird ausschließlich auf den Aufstieg in den höheren Dienst Stellung genommen. Kapitel vier zeigt die internen sowie externen Möglichkeiten eines Hochschulstudiums auf und legt dabei einen besonderen Augenmerk auf die Anerkennungsmöglichkeiten von Abschlüssen staatlicher und staatlich anerkannter Hochschulen. Diese Arbeit schließt mit dem Fazit in Kapitel fünf ab, in dem der Ablauf des Aufstiegsverfahrens in Kürze nochmals zusammengefasst und auf die Erkenntnisse der Analyse eingegangen wird.

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Schlagwörter

§§ 35 ff., Laufbahn, Bundeslaufbahnverordnung, öffentlicher Dienst, BLV, Beamtenrecht, Laufbahnwechsel, höherer Dienst