Rechtsstaatliches Denken und juristische Praxis in der Weimarer Republik
Andreas Albrecht
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Geisteswissenschaften, Kunst, Musik / Regional- und Ländergeschichte
Beschreibung
Akademische Arbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Geschichte Europas - Zeitalter Weltkriege, Note: 1,0, Eberhard-Karls-Universität Tübingen, Sprache: Deutsch, Abstract: In der Arbeit werden rechtspositivistische und naturrechtliche Rechtsauffassungen während der Weimarer Republik untersucht sowie die Frage gestellt, ob die unterschiedlichen Definitionen von "Recht" Einfluss auf politische Entwicklungen hatten bzw. ob mit der Auslegung geltenden Rechts Politik betrieben wurde. Hintergrund ist die heute weit verbreitete Auffassung, dass der Aufstieg Hitlers und der NSDAP sowie die Abschaffung der Demokratie nur möglich war, weil die Verfassung der Weimarer Republik keine verbindlichen, auf Naturrecht basierenden, Grundrechte kannte, wie sie heute im Grundgesetz der Bundesrepublik verankert sind (Die Würde des Menschen in unantastbar etc.). Die Arbeit zeigt anhand der Diskussionen in den Parlamenten und Institutionen der Weimarer Zeit, dass diese Annahme ein Irrtum und unser heutiges Grundgesetz kein Garantie dafür ist, dass sich Geschichte wiederholt.
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