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Das maslaha-Konzept bei At-Tufi (gest. 716/1316). Versuch der Anwendung auf die Erbberechtigung der Töchter im Islamischen Erbrecht

Mohamed Gad

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Geisteswissenschaften, Kunst, Musik / Sonstige Sprachen / Sonstige Literaturen

Beschreibung

Masterarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Orientalistik / Sinologie - Arabistik, Universität Leipzig (Orientalisches Institut), Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Studie will einen Zugangspunkt finden, von dem man zu einem Prinzip gelingen kann, das basierend auf den autoritativen Quellen des Islam eine Lösung für die aktuellen Probleme der ganzen islamischen Gemeinschaft bietet. Die Studie setzt sich mit den Konzepten Gemeinwohl, dem Text und der Spezifizierung bei at-Tufi wissenschaftlich auseinander, um dann zu prüfen, ob dieses Prinzip auf aktuelle Probleme des islamischen Rechts wie die Erbberechtigung der Töchter anzuwenden ist. Die Erbberechtigung der Töchter im Islam war revolutionär. Doch in einer Zeit, wo sich diese auf den Arbeitsmarkt begibt, am Unterhalt der Familie teilnimmt, ja sogar Familienernährerin wird, ist es ungerecht, ihr trotzdem nur die Hälfte vom Erbteil einer männlichen Person zu erteilen. Die Praxis der Prophetengefährten weist mehrere Fälle auf, wo sie für Gerechtigkeit unter den Erben von den autoritativen Erbteilstellen im Koran abgewichen sind, was in Frage stellt, ob sie eindeutige endgültige Bedeutung haben. Dienten die Erbteilstellen dementsprechend nur als leitende Beispiele? Das maslaha-Konzept bei aṭ-Tufi prüft die Rechtsnormen auf Folgen in der Wirklichkeit. Wenn eine Norm aus einem präsumtiven Text abgeleitet wurde und in der Praxis irgendwie zur Schädigung der Menschen führt, darf man hier eher den Nutzen der Menschen verwirklichen und den Schaden abwenden. Ob die Erbteilstellen präsumtiv sind und das maslaha-Konzept zur Anwendung kommt, ist Gegenstand dieser Arbeit.

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Schlagwörter

erbrecht, aṭ-ṭūfī, versuch, anwendung, islamischen, töchter, erbberechtigung