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Maqāṣid aš-šarīʿah und maṣlaḥa bei al-Ǧuwaynī und al-Ġazālī. Die Ansichten der beiden Gelehrten

Eniz Brkić

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Geisteswissenschaften, Kunst, Musik / Sonstige Sprachen / Sonstige Literaturen

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Orientalistik / Sinologie - Islamwissenschaft, Note: 1,0, Universität Osnabrück (Institut für Islamische Theologie), Veranstaltung: Islamisches Recht, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Mittelpunkt dieser Arbeit stehen die beiden Gelehrten und deren Ansichten bzgl. der maqāṣid aš-šarīʿah im Allgemeinen und auf maṣlaḥa als dessen Teil im Spezifischen. Da die beiden Gelehrten sehr ähnliche Auffassungen, was das Thema anbelangt haben, und Imam al-Ġazālī sehr viel von seinem Lehrer übernommen hat, werden wir auf Imām al-Ǧuwaynī kurz eingehen und sein Fünfermodell erläutern. Im Anschluss wird auf die Rekonzeptualisierung der maqāṣid aš-šarīʿah und maṣlaḥa durch Imām al-Ġazālī ausführlicher eingegangen. Die hierzu erforderlichen Kenntnisse der Fachbegriffen, die hier verwendet werden sind von enormer Beudeutung. Aus Gründen die schon erwähnt worden, werden wir auf die Biographie des jeweiligen Gelehrten "verzichten" müssen, dafür lediglich auf die weiterführende Literatur hinweisen. Für die Muslime gilt es als oberstes Prinzip, die Gerechtigkeit zu üben und das Rechte zu gebieten auf der einen Seite und das Verwerfliche und die Ungerechtigkeit zu unterbinden auf der anderen Seite (al-amr bi l-ʿadl wa l-maʿrūf wa n-nahy ʿani l-faḥšāʾ wa l-munkar). Dieses Prinzip schöpfen sie aus dem Koran und der Sunna, das als Leitfaden im Allgemeinen gilt. Daher thematisiert der Koran, der nach islamischem Verständnis ein Buch göttlichen Ursprungs (Offenbarung, ar. wahy) ist, einige Rechtsfälle und bestimmt auch einige Urteile – darunter auch Strafen – um das Leben der Muslime gemäß der Gerechtigkeit zu formen. Da der Koran für die Muslime als Maßstab für die Bestimmung des Guten und Bösen gilt, haben muslimische Gelehrte das islamische Rechtssystem erläutert, in dem der Koran und die Sunna als die primären Quellen gelten. Hierauf folgt der Konsens der Gelehrten (iǧmāʿ), der sich auf den Koran und die Sunna stützt. Die islamischen Rechtsgelehrten (fuqahāʾ) später auch die Theologen (mutakallimūn), haben schon vor dieser dargestellten Ausprägung, früh erkannt, dass der reine Textbezug, sei es der Koran oder die Sunnah, und die stark literarisch-interpretative (in der arabischen Sprache) Herangehensweise nicht jede neu entstandene Situation "scharia-konform" beurteilen konnte. Diese Problematik führte zu der Fragestellung, welche Ziele (maqāṣid) die Scharia zu erreichen beabsichtigt, und ob die festgelegten Urteile im Koran oder Sunnah wortlautgetreu angewendet werden müssen, oder ob man die Grundsubstanz (die Essenz) und die Absicht beachtend die Ausführung ändern kann.

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Schlagwörter

Fiqh, al-Ǧuwaynī, Maṣlaḥa, al-Ġazālī, Islamisches Recht, Maqāṣid aš-šarīʿah