Die Grundprinzipien des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG)
Stefanie Fischer
* Affiliatelinks/Werbelinks
Links auf reinlesen.de sind sogenannte Affiliate-Links. Wenn du auf so einen Affiliate-Link klickst und über diesen Link einkaufst, bekommt reinlesen.de von dem betreffenden Online-Shop oder Anbieter eine Provision. Für dich verändert sich der Preis nicht.
Geisteswissenschaften, Kunst, Musik / Sozialpädagogik, Soziale Arbeit
Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,7, Technische Universität Dresden (Erziehungswissenschaften/ Sozialpädagogik), Veranstaltung: BSHG und Armut, Sprache: Deutsch, Abstract: Als Bestandteil einer umfassenden Sozialleistungsreform wurde der Entwurf eines Bundessozialhilfegesetzes von der Bundesregierung am 20. April 1960 im Bundestag eingebracht, am 4. Mai 1961 hat der Bundestag das Gesetz verabschiedet, der Bundesrat hat dem Gesetz am 26. Mai 1961 zugestimmt und es trat am 1. Juni 1962 in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt galt das alte Fürsorgerecht, welches im Wesentlichen auf der Verordnung über die Fürsorgepflicht (RFV) und auf den Reichsgrundsätzen über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge (RGr.), beide aus dem Jahre 1924, beruhte. In dieser Arbeit soll es, nach einem kurzen allgemeinen Überblick, um die wichtigsten Grundprinzipien des Bundessozialhilfegesetzes gehen. Am Ende derselbigen Arbeit werden wir versuchen, einen Zusammenhang zwischen den Grundprinzipien des BSHG einerseits und ihrer praktischen Anwendung andererseits, herzustellen und wir werden versuchen herauszufinden, inwieweit das BSHG geeignet ist, Menschen in Armutssituationen aufzufangen und wieder herauszuhelfen.
Kundenbewertungen
Nachrang, BSHG, Bundessozialhilfegesetz, Individualitätsprinzip, Grundprinzipien