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Qualitätsverbesserung in der rechtlichen Betreuung. Eine aktuelle Betrachtung unter dem Aspekt der Selbstbestimmung

Charline Krause

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Geisteswissenschaften, Kunst, Musik / Sozialpädagogik, Soziale Arbeit

Beschreibung

Bachelorarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,3, Frankfurt University of Applied Sciences, ehem. Fachhochschule Frankfurt am Main, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage nach Qualitätsverbesserung in der rechtlichen Betreuung. Hierbei handelt es sich um eine aktuelle Betrachtung mit dem Augenmerk auf die Selbstbestimmung der Betroffenen. Zur Bearbeitung sind daher folgende Fragen von Bedeutung: Wird das Ziel des selbstbestimmten Lebens im Rahmen des Betreuungsrechts erfüllt? Welche rechtlichen Vorgaben dazu gibt es im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)? Können betroffene Personen ein selbstbestimmtes Leben führen und selbstbestimmt Entscheidungen treffen? Was ist überhaupt Selbstbestimmung? Warum wird Selbstbestimmung als Ziel definiert und warum spielt sie eine so große Rolle? Doch birgt das Betreuungsrecht auch Grenzen für die Selbstbestimmung? Was ist, wenn die Wünsche der Betroffenen zu einer Verschlechterung ihrer Lebenssituation führen? Äußern Betroffene manche Wünsche nur aufgrund ihrer Krankheit? Haben Betreuer diesen Wünschen trotzdem nachzugehen? Die Fragen nach den Wünschen und dem Wohl der Betroffenen und die Grenzen der Selbstbestimmung in diesem Zusammenhang werden im Laufe dieser Ausarbeitung näher erläutert. Des Weiteren stellen sich die Fragen, warum die Qualität der rechtlichen Betreuung immer wieder diskutiert wird. Welche Qualitätsdefizite bringt das Betreuungsrecht mit sich? Findet sich Selbstbestimmung in der praktischen Anwendung des Betreuungsrechts wieder? Welche Qualitätsstandards im Hinblick auf Selbstbestimmung können entwickelt werden? Neben der Forschung zur ´Qualität in der rechtlichen Betreuung` ist ebenso die UN-Behindertenrechtskonvention im Mittelpunkt vieler Diskussionen. Art. 12 der UN-Behindertenrechtskonvention stellt Anforderungen an das Betreuungsrecht und hat dabei die gleiche Anerkennung von Menschen mit Behinderung vor dem Gesetz und als Rechtssubjekt zum Ziel. Hierbei wird geklärt, inwieweit das Betreuungsrecht konform ist mit der UN-Behindertenrechtskonvention. Welche Kritik wird in aktuellen Diskussionen geübt? Was sind die Forderungen für eine Verbesserung und Anpassung an die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention? Wie soll die Selbstbestimmung der Betroffenen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention erfüllt werden?

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Schlagwörter

Betreuungsrecht, Entscheidungsfindung, Betreuungsgesetz, Qualität, Forschung zur Qualität in der rechtlichen Betreuung, unterstützte Entscheidungsfindung, Autonomie, rechtliche Betreuung, Selbstbestimmung, UN-Behindertenrechtskonvention