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Kulturgutschutz in Ostjerusalem. Der Status von Ostjerusalem und die Pflichten Israels unter dem "Reactive Monitoring Process" der UNESCO

Eine völkerrechtliche Einordnung

Magnus Obermann

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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Internationales Recht, Ausländisches Recht

Beschreibung

Akademische Arbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,3, Technische Universität Dresden (Juristische Fakultät, UNESCO Chair in International Relations), Veranstaltung: Kulturgüterschutz in besonderen Gefährdungslagen: bewaffnete Konflikte, militärische Besatzung, Terrorismus und der „nexus to peace“, TU Dresden, SoSe 2018, Sprache: Deutsch, Abstract: In der Arbeit geht es um die völkerrechtliche Einordnung des Status von Ostjerusalem und die Pflichten Israels unter dem "Reactive Monitoring Process" der UNESCO. Die Arbeit möchte bestehende Probleme beleuchten und die rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten des Kulturgutschutzes aufzeigen. Dabei wird die These untersucht, dass der Kulturgüterschutz in Jerusalem als friedenssichernder Anker der Region möglich ist, es dafür aber neuer Herangehensweisen bedarf. Durch eine Analyse der Tätigkeiten des Welterbekomitees in der Jerusalemer Altstadt soll zudem ein Beitrag zur Versachlichung der Debatte geleistet werden. So steht am Anfang eine Betrachtung des anwendbaren Rechts für die vorliegende Situation in Ostjerusalem. Alsdann wird zwischen Ostjerusalem und der Altstadt zu differenzieren sein, die eine Welterbestätte ist. Hier stellt sich insbesondere die bislang kaum beantwortete Frage der Rechtsverbindlichkeit der UNESCO-Beschlüsse zur Jerusalemer Altstadt. Ausgehend davon werden die Entscheidungen des Welterbekomitees unter dem Reactive Monitoring Process einer Bestandsaufnahme unterzogen und die in ihnen formulierten völkerrechtlichen Verpflichtungen identifiziert. Zum Abschluss soll all dies in Zusammenhang gebracht werden mit den drängenden Anliegen des Kulturgutschutzes in Ostjerusalem insgesamt, wobei auf dessen gesellschafts- und sicherheitspolitische Relevanz im Zuge der jüngsten völkerrechtlichen Tendenzen im Kulturgüterschutz abzustellen sein wird. Die UNESCO hat in der Vergangenheit viele Versuche unternommen, ihrer Verantwortung zur Förderung des friedlichen Zusammenlebens in Jerusalem gerecht zu werden. Aufgrund umstrittener Resolutionen und vermeintlicher Parteilichkeit wird sie jedoch von einigen Stellen für die seit langem schwierige Lage mitverantwortlich gemacht. Im Spannungsfeld geschichtlicher, religiöser und politischer Ansprüche wirft dies für UNESCO und Weltgemeinschaft neue Fragen bezüglich des Kulturgüterschutzes in besetzten Gebieten auf. Dessen Handhabung berührt im konkreten Fall das Fundament des Friedens in der gesamten Region.

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Schlagwörter

Kulturgutschutz, Reactive Monitoring, UNESCO, Völkerrecht, Ostjerusalem, Nahost-Konflikt